Bekanntmachung zu dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
    DE - Landesrecht NRW

    Bekanntmachung zu dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen

    Bekanntmachung zu dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
    Vom 5. Juli 1994 (Fn 1)
    Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. November 1990 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen zugestimmt.
    Das Übereinkommen ist im Bundesgesetzblatt II 1994, S. 638 ff., veröffentlicht.
    Das Datum des Inkrafttretens des Übereinkommens wird gesondert im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. (Fn 2)
    Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten
    Bekanntmachung des Inkrafttretens des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen
    Vom 13. Mai 1995 (Fn 2)
    Das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen ist nach seinem Artikel 29 Abs. 2 am 1. November 1994 in Kraft getreten.
    Das Datum des Inkrafttretens des Übereinkommens ist im Bundesgesetzblatt II 1994 Seite 3627 bekanntgegeben worden.
    Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

    Fussnoten

    Fn 1

    GV. NW. 1994 S. 444, geändert durch Änd.-Protokoll v. 1.2.2000 (GV. NRW. S. 119).

    Fn 2

    Bek. v. 13. 5. 1995 (GV. NW. S. 471/SGV. NW. 2252).

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