Bekanntmachung zu dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung zu dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen

Bekanntmachung zu dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
Vom 5. Juli 1994 (Fn 1)
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. November 1990 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen zugestimmt.
Das Übereinkommen ist im Bundesgesetzblatt II 1994, S. 638 ff., veröffentlicht.
Das Datum des Inkrafttretens des Übereinkommens wird gesondert im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. (Fn 2)
Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen
Vom 13. Mai 1995 (Fn 2)
Das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen ist nach seinem Artikel 29 Abs. 2 am 1. November 1994 in Kraft getreten.
Das Datum des Inkrafttretens des Übereinkommens ist im Bundesgesetzblatt II 1994 Seite 3627 bekanntgegeben worden.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Fussnoten

Fn 1

GV. NW. 1994 S. 444, geändert durch Änd.-Protokoll v. 1.2.2000 (GV. NRW. S. 119).

Fn 2

Bek. v. 13. 5. 1995 (GV. NW. S. 471/SGV. NW. 2252).

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