Zustimmung zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Zustimmung zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Vom 26. Februar 2019 (Fn 1)
Dem in der Zeit vom 15. Oktober 2018 bis 26. Oktober 2018 unterzeichneten Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, der als Anlage diesem Gesetz beigefügt ist, wird zugestimmt.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Für den Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Die Ministerin für Schule und Bildung
Für den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Anlagen: Anlage
Fussnoten
In Kraft getreten am 13. März 2019 (GV. NRW. S. 134). |
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