Zustimmung zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
DE - Landesrecht NRW

Zustimmung zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Zustimmung zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Vom 8. Mai 2018 (Fn 1)
(Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GV. NRW. S. 214))
Dem in der Zeit vom 5. Dezember 2017 bis 18. Dezember 2017 unterzeichneten Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, der als Anlage diesem Gesetz beigefügt ist, wird zugestimmt.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Der Minister der Finanzen
Der Minister des Innern
Anlagen: Anlage

Fussnoten

Fn 1

In Kraft getreten am 17. Mai 2018 (GV. NRW. S. 214).

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