Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes und über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz archäologischen Kulturguts
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes und über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz archäologischen Kulturguts

Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes und über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz archäologischen Kulturguts
Vom 29. September 2003 (Fn 1)
Das Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes und über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz archäologischen Kulturguts ist gemäß seines Artikels 14 Abs. 3 für Deutschland am 23. Juli 2003 in Kraft getreten (BGBL. II S. 309). Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat dem Übereinkommen bereits in seiner Sitzung am 14. September 1995 zugestimmt.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident

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