Bekanntmachung zum Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung zum Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas

Bekanntmachung zum Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas
Vom 17. November 1987 (Fn 1)
Das von der Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1985 unterzeichnete Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas ist durch Bekanntmachung vom 2. Oktober 1987 im Bundesgesetzblatt Teil II Seite 623 veröffentlicht worden. Es wird nach seinem Artikel 22 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Dezember 1987 in Kraft treten.
Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Übereinkommen erklärt.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

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