Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls über die Gründung Europäischer Schulen
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls über die Gründung Europäischer Schulen
Vom 21. September 1970 (Fn 1)
Das am 13. April 1962 unterzeichnete Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen ist aufgrund des Gesetzes vom 22. Juli 1969 veröffentlicht (BGBl. II S. 1301) und am 12. Juni 1970 ratifiziert worden. Das Protokoll ist laut Bekanntmachung vom 23. Juli 1970 (BGBl. II S. 842) für die Bundesrepublik Deutschland am 12. Juni 1970 in Kraft getreten.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zu dem Protokoll sein Einverständnis erklärt.
Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen