...ches Forschungsmuseum Alexander-Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut für Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander-Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut für Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg

Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander-Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut für Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg
Vom 18. Mai 2021 (Fn 1)
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 28. April 2021 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander-Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut für Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.
Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Anlagen: Anlage

Fussnoten

Fn 1

(GV. NRW. S. 654)

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