Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts
Vom 7. April 1976 (Fn 1)
Das Übereinkommen vom 19. April 1972 über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts ist aufgrund des Gesetzes vom 23. August 1974 (BGBl. II. S. 1137) veröffentlicht worden. Es ist laut Bekanntmachung vom 29. April 1975 (BGBl. II S. 839) für die Bundesrepublik Deutschland am 1 Februar 1975 in Kraft getreten.
Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Übereinkommen erklärt.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Fussnoten

Fn 1

GV. NW. 1976 S. 148.

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