Bekanntmachung zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Bekanntmachung zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
Vom 16. Mai 1984 (Fn 1)
Das Abkommen vom 6. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen ist als Anlage zu dem Zustimmungsgesetz vom 30. November 1982 (BGBl. II S. 1006) veröffentlicht worden. Es ist laut Bekanntmachung des Bundesministers des Auswärtigen vom 29. März 1984 (BGBl. II S. 327) nach seinem Artikel 15 Abs. 2 am 1. Mai 1984 in Kraft getreten.
Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Abkommen erklärt.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

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