Bekanntmachung zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
    DE - Landesrecht NRW

    Bekanntmachung zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

    Bekanntmachung zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
    Vom 6. Januar 1982 (Fn 1)
    Das am 2. März 1978 unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen ist aufgrund des Gesetzes vom 7. Juli 1981 (BGBl. II S. 445) veröffentlicht worden. Das Abkommen ist laut Bekanntmachung vom 24. November 1981 (BGBl. II S. 1067) am 1. Dezember 1981 in Kraft getreten.
    Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Abkommen erklärt.
    Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

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