Bekanntmachung zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Bekanntmachung zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
Vom 12. Dezember 1980 (Fn 1)
Das am 3. Februar 1977 unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen ist aufgrund des Gesetzes vom 14. Januar 1980 veröffentlicht worden (BGBl. II S. 33). Es ist laut Bekanntmachung vom 12. November 1980 (BGBl. II S. 1438) nach seinem Artikel 15 Abs. 2 am 1. Dezember 1980 in Kraft getreten.
Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Abkommen erklärt.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

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