Verordnung über die Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter das Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz fallen
DE - Landesrecht NRW

Verordnung über die Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter das Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz fallen

Verordnung über die Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter das Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz fallen
Vom 11. September 2017  (Fn 1)
Auf Grund des § 1 Absatz 2 des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes vom 13. Mai 1958 (GV. NRW. S. 193), der zuletzt durch Gesetz vom 26. Juni 1984 (GV. NRW. S. 350) geändert worden ist, verordnet das Ministerium der Finanzen:

§ 1

Das Verzeichnis der Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter die Regelung des Gesetzes fallen (Anlage zu § 1 des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes vom 13. Mai 1958 (GV. NRW. S. 193), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 880) geändert worden ist), erhält folgende Fassung:
 
„Verzeichnis der Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter die Regelung des Gesetzes fallen:
1. Polizeibeiräte,
2. Landespersonalausschuss,
3. Ausschüsse nach dem Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) in der jeweils geltenden Fassung im Bereich des öffentlichen Dienstes,
4. Ausschuss zur Feststellung von Entschädigungen für Tumultschäden,
5. IT-Kooperationsrat Nordrhein-Westfalen,
6. Beiräte bei Justizvollzugsanstalten,
7. Landesausschuss Nordrhein-Westfalen zur Durchführung der Deutschen Künstlerhilfe,
8. Landes-Sachverständigen-Ausschuss für Kulturgut sowie für Archivgut,
9. Preisgericht für die Verleihung des Staatspreises für das Kunsthandwerk im Lande Nordrhein-Westfalen,
10. Jury für die Verleihung des Filmpreises des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft,
11. Auswahlausschüsse für die Ermittlung der Förderpreisträgerinnen und Förderpreisträger des Landes Nordrhein-Westfalen für junge Künstlerinnen und Künstler,
12. Beraterausschüsse für die Beurteilung künstlerischer, kultureller oder wissenschaftlicher Leistungen oder Verdienste von Persönlichkeiten für die Verleihung des Titels „Professorin“ oder „Professor“ durch die Landesregierung,
13. Beiräte für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen,
14. Beratender Ausschuss für die Ernennung der Berufsrichterinnen und Berufsrichter der Sozialgerichtsbarkeit,
15. Beratender Ausschuss für die Ernennung der Vorsitzenden der Arbeitsgerichte,
16. Beiräte für die Kriegsopferfürsorge bei den Hauptfürsorgestellen,
17. Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei dem Integrationsamt,
18. Landesausschuss und Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz,
19. Landesbeirat für Immissionsschutz,
20. Landesfachbeirat für Kurorte, Erholungsorte und Heilquellen,
21. Besuchskommissionen zur Beaufsichtigung der psychiatrischen Krankenhäuser und Einrichtungen des Maßregelvollzugs,
22. Runder Tisch zur Thematik „Gewalt gegen Frauen“,
23. Landesfachbeirat für den Rettungsdienst,
24. Beirat zur rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung,
25. Kommission nach § 32b des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698) in der jeweils geltenden Fassung,
26. Landesjagdbeirat,
27. Spruchstellen für Flurbereinigung,
28. Beirat für das Nordrhein-westfälische Landgestüt Warendorf,
29. Gutachterausschuss forstliches Saat- und Pflanzgut,
30. Wasserbeirat bei dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz,
31. Landesausschuss für landwirtschaftliche Forschung, Erziehung und Wirtschaftsberatung,
32. Gebietsausschuss Nordrhein-Westfalen für das Informationsnetz in der EU,
33. Ausschuss für Verbraucher- und Agrarmarktfragen bei dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz,
34. Gutachterausschüsse für betriebliche Investitionen in der Landwirtschaft,
35. Fischereibeirat,
36. Sachverständigenausschuss für die Auswahl und Überwachung der im Rahmen des Landwirtschaftsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 780-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in der jeweils geltenden Fassung buchführenden Betriebe,
37. Handelsklassen- und Notierungskommission im Bereich der Schlachtviehvermarktung,
38. Beirat für Tierschutz,
39. Beirat für Zoonosen in der Lebensmittelkette,
40. Fachbeirat „Qualitätsentwicklung und Zertifizierung außerschulischer Bildung für nachhaltige Entwicklung – BNE-Zertifizierung“,
41. Beirat bei der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung,
42. Kommission zur Qualitätsweinprüfung,
43. Landesausschuss Testbetriebsnetz Forstwirtschaft,
44. Härteausgleichsstelle für Tagebaubetroffene,
45. Bodenschätzungsausschüsse,
46. Gutachterausschüsse nach § 67 des Bewertungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl. I S. 230) in der jeweils geltenden Fassung,
47. Jury für die Vergabe von Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren,
48. Jury für die Vergabe des Kinderbuchpreises des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft,
49. Altlasten-Kommission,
50. Landesfachbeirat Psychiatrie,
51. Landesgesundheitskonferenz nach § 26 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. November 1997 (GV. NRW. S. 430) in der jeweils geltenden Fassung,
52. Landesausschuss Alter und Pflege (LAP),
53. Arbeitsgemeinschaft nach § 17 des Wohn- und Teilhabegesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 625) in der jeweils geltenden Fassung,
54. Landeskommission Aids,
55. Runder Tisch zur Bekämpfung des Internationalen Frauenhandels,
56. Landesbewertungskommission im Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“,
57. Beirat bei der Natur- und Umweltschutz-Akademie des Landes Nordrhein-Westfalen bei dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV),
58. Gutachterausschuss für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker,
59. Landesarbeitsgemeinschaft „Besondere Ernteermittlung“,
60. Beirat des Zentrums für ländliche Entwicklung,
61. Härtefallkommission beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration,
62. Beirat Abschiebungshaft,
63. Landespräventionsrat Nordrhein-Westfalen,
64. Fachbeirat zum Landeskonzept gegen Sucht,
65. Auswahlausschuss Sportplakette des Landes Nordrhein-Westfalen,
66. Landesbeirat Arbeit gestalten NRW,
67. Beratender Ausschuss für die Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen,
68. Beratender Ausschuss für das Mindestentgelt,
69. Landesbeirat für die Belange der Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen und
70. Jury zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in die Liste immateriellen Kulturerbes nach dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes.“

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. November 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausschüsse und Beiräte im Lande Nordrhein-Westfalen, die unter das Ausschussmitglieder-Entschädigungsgesetz (AMEG) fallen vom 22. Januar 2012 (GV. NRW. S. 92) außer Kraft.
Der Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fussnoten

Fn 1

In Kraft getreten am 1. November 2017 (GV. NRW. S. 784).

Markierungen
Leseansicht