Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)
Vom 26. Oktober 2010 (Fn 1)
Nachdem am 19. Oktober 2010 der Freistaat Sachsen seine Ratifikationsurkunde bei der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt als der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und der Ministerpräsidenten hinterlegt hat, tritt der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 17 Absatz 1 Satz 2 am 1. Februar 2011 für den Freistaat Sachsen in Kraft.
Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen
Fussnoten
GV. NRW. S. 550 |
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