Bekanntmachung des Staatsvertrages zur Versorgungslastenenteilung bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
Bekanntmachung des Staatsvertrages zur Versorgungslastenenteilung bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
Vom 9. Februar 2010 (Fn 1)
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2010 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrage zur Versorgungslastenenteilung bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird gemäß § 17 des Staatsvertrages gesondert bekannt gemacht.
Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen
Anlagen: Anlage
Fussnoten
GV. NRW. S. 137. |
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