Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages über die Einrichtung eines gemeinsamen Studiengangs für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages über die Einrichtung eines gemeinsamen Studiengangs für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
Vom 15. Dezember 2009 (Fn 1)
Nachdem die Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen die Ratifikationsurkunden bis zum 1. Januar 2007 bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt hatten, ist der Staatsvertrag im Verhältnis dieser Länder gemäß seines § 14 Absatz 2 am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Absatz 2 tritt der Staatsvertrag im Verhältnis zu den weiteren Ländern an dem Tag in Kraft, der auf den Tag des Eingangs der Ratifikationsurkunde bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen folgt.
Somit ist der Staatsvertrag im Verhältnis zu dem Land Baden-Württemberg am 3. November 2007, im Verhältnis zu dem Land Berlin am 29. November 2007, im Verhältnis zu dem Land Brandenburg am 16. Februar 2008, im Verhältnis zur Hansestadt Bremen am 16. August 2008, im Verhältnis zur Freien und Hansestadt Hamburg am 27. Februar 2007, im Verhältnis zum Land Hessen am 21. Oktober 2008, im Verhältnis zum Land Mecklenburg-Vorpommern am 15. Dezember 2009, im Verhältnis zum Land Niedersachsen am 28. Juli 2007, im Verhältnis zum Land Rheinland-Pfalz am 29. Februar 2008, im Verhältnis zum Saarland am 6. Februar 2008 und im Verhältnis zum Land Sachsen-Anhalt am 28. Februar 2008 in Kraft getreten.
Insgesamt ist der Staatsvertrag im Verhältnis der beteiligten Länder somit am 15. Dezember 2009 in Kraft getreten.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Fussnoten
GV. NRW. S. 832. |
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