Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Brilon
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Brilon
Vom 18. Juni 1969 (Fn 1)
§ 1
(1) Die Gemeinden Berge, Deifeld, Dreislar, Düdinghausen, Küstelberg, Stadt Medebach, Medelon, Oberschledorn, Referinghausen und Titmaringhausen (Amt Medebach) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Medebach und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
(2) Das Amt Medebach wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Medebach.
§ 2
Die Gemeinden Bigge und Olsberg (Amt Bigge) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Bigge-Olsberg und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
§ 3
(1) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Berge, Deifeld, Dreislar, Küstelberg, Stadt Medebach, Medelon, Oberschledorn, Referinghausen und Titmaringhausen vom 18. Dezember 1968 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß der Vertrag auf die Gemeinde Düdinghausen keine Anwendung findet. Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Brilon vom 13. Januar 1969 über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der amtsangehörigen Gemeinde Düdinghausen (Amt Medebach) mit den Gemeinden Berge, Deifeld, Dreislar, Küstelberg, Stadt Medebach, Medelon, Oberschledorn, Referinghausen und Titmaringhausen zu einer neuen Stadt Medebach werden bestätigt. [Anlage 1 a, 1 b (Fn 1)]
(2) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Bigge und Olsberg vom 9. Januar 1969 wird bestätigt. [Anlage 2 (Fn 1)]
(3) Die Bestätigung der Gebietsänderungsverträge und Bestimmungen wird mit der weiteren Maßgabe erteilt, daß die Verpflichtung, beschlossene und begonnene Maßnahmen durchzuführen, nur gilt, wenn diese haushaltsrechtlich gesichert sind.
§ 4
Die Stadt Medebach wird dem Amtsgericht Medebach, die Stadt Bigge-Olsberg dem Amtsgericht Bigge zugeordnet.
§ 5
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1969 in Kraft.
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen