Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Binsfeld, Eggersheim, Eschweiler über Feld, Frauwüllesheim, Hochkirchen, Irresheim, Nörvenich, Oberbolheim, Poll und Rath bei Nörvenich, Landkreis Düren
Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Binsfeld, Eggersheim, Eschweiler über Feld, Frauwüllesheim, Hochkirchen, Irresheim, Nörvenich, Oberbolheim, Poll und Rath bei Nörvenich, Landkreis Düren
Vom 18. Dezember 1968 (Fn 1)
§ 1
Die Gemeinden Binsfeld, Eggersheim, Eschweiler über Feld, Frauwüllesheim, Hochkirchen, Irresheim, Nörvenich, Oberbolheim, Poll und Rath bei Nörvenich, Landkreis Düren, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Nörvenich.
§ 2
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Binsfeld, Eggersheim, Eschweiler über Feld, Frauwüllesheim, Hochkirchen, Irresheim, Nörvenich, Oberbolheim, Poll und Rath bei Nörvenich vom 25. Juni 1968 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage (Fn 1)]
1. § 4 Abs. 3 entfällt.
2. Der Gebietsänderungsvertrag tritt am 1. Januar 1969 in Kraft.
§ 3
.Die Gemeinde Nörvenich wird dem Amtsgericht Düren zugeordnet.
§ 4
Die Wahl des nach der Gebietsänderung zu wählenden Rates der Gemeinde Nörvenich endet mit Ablauf der Wahlzeit der Vertretungen, die bei den nächsten allgemeinen kommunalen Neuwahlen gewählt werden. § 29 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung findet insoweit kein Anwendung.
§ 5
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1969 in Kraft.
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen