Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland
Vom 19. Januar 1983 (Fn 1)
Das Europäische Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland ist aufgrund des Gesetzes vom 20. Juli 1981 (BGBl. II S. 533) veröffentlicht worden. Es ist nach seinem Artikel 23 Abs. 2 gemäß Bekanntmachung vom 29. November 1982 (BGBl. II S. 1052) für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 1983 in Kraft getreten.
Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Übereinkommen erklärt.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

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