Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
Vom 19. Januar 1983 (Fn 1)
Das Europäische Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland ist aufgrund des Gesetzes vom 20. Juli 1981 (BGBl. II S. 533) veröffentlicht worden. Es ist nach seinem Artikel 17 Abs. 3 gemäß Bekanntmachung vom 6. Dezember 1982 (BGBl. II S. 1057) für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 1983 in Kraft getreten.
Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Übereinkommen erklärt.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Fussnoten
GV. NW. S. 39. |
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