...rrichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG
Vom 30. März 2010 (Fn 1)
Nachdem am 29. März 2010 mindestens 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hinterlegt waren, tritt der Staatsvertrag gemäß seines § 7 Absatz 1 am 1. April 2010 in Kraft.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Fussnoten

Fn 1

GV. NRW. S. 236.

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