Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden
Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden
Vom 12. November 2013 (Fn 1)
Auf Grund des § 10 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421) gibt die Ministerpräsidentin die nachstehenden Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden bekannt:
I. Bezeichnung, Sitz und Bezirk der Landesmittelbehörden
Siehe Anlage
II. Bezeichnung, Sitz und Bezirk der unteren Landesbehörden
Siehe Anlage
Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen
Anmerkung der Redaktion: Aus technischen Gründen wurde der Tabellentext der Teile I und II als Anlage gefasst.
Anlagen: Anlage
Fussnoten
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