Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden

Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden
Vom 12. November 2013 (Fn 1)
Auf Grund des § 10 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421) gibt die Ministerpräsidentin die nachstehenden Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden bekannt:
I.                   Bezeichnung, Sitz und Bezirk der Landesmittelbehörden
Siehe Anlage
II.                Bezeichnung, Sitz und Bezirk der unteren Landesbehörden
Siehe Anlage
Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen
Anmerkung der Redaktion: Aus technischen Gründen wurde der Tabellentext der Teile I und II als Anlage gefasst.
Anlagen: Anlage

Fussnoten

Fn 1

GV. NRW. S. 632.

Markierungen
Leseansicht