Bekanntmachung des Beitritts des Landes Sachsen-Anhalt zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Beitritts des Landes Sachsen-Anhalt zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971

Bekanntmachung des Beitritts des Landes Sachsen-Anhalt zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971
Vom 2. Februar 2022 (Fn 1)
Das Land Sachsen-Anhalt ist gemäß Artikel 11 Absatz 4 des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971 mit Wirkung zum 1. Februar 2022 dem Abkommen beigetreten.
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Fussnoten

Fn 1

GV. NRW. 2022 S. 250.

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