Bekanntmachung des Beitritts des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Beitritts des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971

Bekanntmachung des Beitritts des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971
Vom 1. Februar 2019 (Fn 1)
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß Artikel 11 Absatz 4 des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 dem Abkommen beigetreten.
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fussnoten

Fn 1

GV. NRW. S. 114, ber. S. 281.

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