Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Restaurantangestellte / ... (412.101.220.08)
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Restaurantangestellte / ... (412.101.220.08)
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Restaurantangestellte / Restaurantangestellter mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
1. Abschnitt: Gegenstand und Dauer
Art. 1 Berufsbild
Art. 2 Dauer und Beginn
2. Abschnitt: Ziele und Anforderungen
Art. 3 Grundsätze
Art. 4 Handlungskompetenzen
3. Abschnitt: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz
Art. 5
4. Abschnitt: Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten und Unterrichtssprache
Art. 6 Bildung in beruflicher Praxis im Betrieb und an vergleichbaren Lernorten
Art. 7 Berufsfachschule
|
Unterricht |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
Total |
|---|---|---|---|
|
|||
|
90 |
80 |
170 |
|
60 |
70 |
130 |
|
50 |
50 |
100 |
|
Total Berufskenntnisse |
200 |
200 |
400 |
|
120 |
120 |
240 |
|
40 |
40 |
80 |
|
Total Lektionen |
360 |
360 |
720 |
Art. 8 Überbetriebliche Kurse
|
Lehrjahr |
Kurse |
Handlungskompetenzbereich/Handlungskompetenz |
Dauer |
|---|---|---|---|
|
1 |
Kurs 1 |
Gestalten des Getränkeservice Umsetzen der betriebswirtschaftlichen und verkaufsorientierten Prozesse Sicherstellen der logistischen Prozesse und der Werterhaltung |
4 Tage |
|
1 |
Kurs 2 |
Gestalten des Speiseservice Umsetzen der betriebswirtschaftlichen und verkaufsorientierten Prozesse Sicherstellen der logistischen Prozesse und der Werterhaltung |
4 Tage |
|
2 |
Kurs 3 |
Mittels der eigenen Persönlichkeit, einer angemessenen Haltung und eines sicheren Auftritts Gäste empfangen, Gästebedürfnisse ermitteln und eine angenehme Atmosphäre schaffen Gästen das Getränkeangebot erläutern sowie Getränke empfehlen und verkaufen Gästen das Speiseangebot erläutern sowie Speisen empfehlen und verkaufen |
4 Tage |
|
2 |
Kurs 4 |
Handeln als Gastgeberin oder Gastgeber Umsetzen der betriebswirtschaftlichen und verkaufsorientierten Prozesse Sicherstellen der logistischen Prozesse und der Werterhaltung |
4 Tage |
|
Total |
16 Tage |
5. Abschnitt: Bildungsplan
Art. 9
6. Abschnitt: Fachliche Anforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner und Höchstzahl der Lernenden im Betrieb ⁹
Art. 10 Fachliche Anforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Art. 11 ¹⁰ Höchstzahl der Lernenden
7. Abschnitt: Lerndokumentation, Bildungsbericht und Leistungsdokumentationen
Art. 12 Lerndokumentation
Art. 13 Bildungsbericht
Art. 14 Leistungsdokumentation in der Berufsfachschule
Art. 15 Leistungsdokumentation in den überbetrieblichen Kursen
8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren
Art. 16 Zulassung
Art. 17 Gegenstand
Art. 18 Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung
|
Position |
Handlungskompetenzbereiche |
Gewichtung |
|---|---|---|
|
1 |
Handeln als Gastgeberin oder Gastgeber |
20 % |
|
2 |
Gestalten des Getränkeservice Gestalten des Speiseservice |
50 % |
|
3 |
Umsetzen der betriebswirtschaftlichen und verkaufsorientierten Prozesse¹¹ Sicherstellen der logistischen Prozesse und der Werterhaltung |
30 % |