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Version: 31.08.2001
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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich

(Vom 28. Juni 2001) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf §§ 42 und 40 Bst. e der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Be- richt und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung, beschliesst:

1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Hoch-

schule für Heilpädagogik Zürich (HfH) vom 21. September 1999 bei. 2

2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der

Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amts- blatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 3 in die Gesetzsammlung aufge- nommen.
1 Abl 2001 1068.
2 SRSZ 631.230.1.
3

1. September 2001 (Abl 2001 1436).

Version: 01.09.2001
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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich

(Vom 28. Juni 2001) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf §§ 42 und 40 Bst. e der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Be- richt und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung, beschliesst:

1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Hoch-

schule für Heilpädagogik Zürich (HfH) vom 21. September 1999 bei. 2

2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der

Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amts- blatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 3 in die Gesetzsammlung aufge- nommen.
1 Abl 2001 1068.
2 SRSZ 631.230.1.
3

1. September 2001 (Abl 2001 1436).

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