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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl
SRSZ 31.1.2000 1 betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl 1 (Vom 29. Juni 1962) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 2 auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
1.
Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeu- tung von Erdöl, vom 24. September 1955, bei.
2.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen der Konkordatsbestimmungen der «SEAG, Aktiengesellschaft für schweizerisches Erdöl» eine Schürf- und Ausbeutungskonzession für Erdöl zu erteilen.
3.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt.
4.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 GS 14-620.
2 GS 3-161.
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl
SRSZ 31.1.2000 1 betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl 1 (Vom 29. Juni 1962) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 2 auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
1.
Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeu- tung von Erdöl, vom 24. September 1955, bei.
2.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen der Konkordatsbestimmungen der «SEAG, Aktiengesellschaft für schweizerisches Erdöl» eine Schürf- und Ausbeutungskonzession für Erdöl zu erteilen.
3.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt.
4.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 GS 14-620.
2 GS 3-161.
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