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Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 8 Inkrafttreten
Anhang ⁸
Betroffene Gebiete und Sperrzonen
1 Sperrzonen in den betroffenen Mitgliedstaaten der EU
EU-Grunderlass | Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse |
---|---|
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 | Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 der Kommission vom 16. April 2021 betreffend Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten, ABl. L 134 vom 20.4.2021, S. 166; zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2023/665, ABl. L 83 vom 22.3.2023, S. 70 |
2 Betroffene Mitgliedstaaten der EU
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 8 Inkrafttreten
Anhang ⁸
Betroffene Gebiete und Sperrzonen
1 Sperrzonen in den betroffenen Mitgliedstaaten der EU
EU-Grunderlass | Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse |
---|---|
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 | Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 der Kommission vom 16. April 2021 betreffend Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten, ABl. L 134 vom 20.4.2021, S. 166; zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2023/816, ABl. L 102 vom 17.4.2023, S. 22 |