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Verordnung zum Gesetz über die amtlichen Kosten

Verordnung zum Gesetz über die amtlichen Kosten (Gebührenverordnung, GebV) vom 20. Februar 2024 (Stand 1. März 2024) Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 Abs. 1 Ziff. 1 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 7, 9, 12, 19, 21 und 28 des Gesetzes vom 27. Juni 2001 über die amtlichen Kosten (Gebührengesetz) 1 ) , beschliesst: § 1 Geltungsbereich 1 Diese Verordnung regelt die Höhe der Gebühren der kantonalen Ver - waltung für Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Ent - scheide sowie die Benützung öffentlicher Sachen und Einrichtungen. 2 Vorbehalten bleiben besondere Bestimmungen eidgenössischer oder kantonaler Erlasse. § 2 Bemessung 1 Die Gebühren richten sich nach dem im Anhang enthaltenen Tarif. 2 Gebühren für Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Entscheide, die im Tarif nicht aufgeführt sind, bemessen sich nach dem Zeitaufwand. 3 Für Verfügungen und Dienstleistungen, die auf Gesuch hin dringlich oder ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit erlassen oder verrichtet werden, können Zuschläge bis zu 50 Prozent erhoben werden. § 3 Zeitaufwand 1 Die Gebühr nach Zeitaufwand ist gestützt auf das Leistungslohnband des die Amtshandlung ausführenden Personals wie folgt zu berechnen: 1) NG 265.5 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
Leistungslohnband Stundenansatz 1 Fr. 50.00 2 Fr. 55.00 3 Fr. 61.00 4 Fr. 67.00 5 Fr. 74.00 6 Fr. 81.00 7 Fr. 90.00 8 Fr. 99.00 9 Fr. 114.00 10 Fr. 125.00 11 Fr. 137.00 12 Fr. 151.00 2 Für Auszubildende werden Fr. 20.– je Stunde berechnet. § 4 Verzugszins 1 - zins von 5 Prozent zu entrichten. 2 Auf die Erhebung des Verzugszinses wird verzichtet, wenn dessen Be - trag Fr. 20.– nicht übersteigt. A1 Anhang Gebührentarif § A1-0 Allgemeine Gebühren 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 0.1 Spruchgebühr 0.1.1 für die Behandlung offensichtlich missbräuchlicher Einwendungen 100.– bis 3'000.– 0.1.2 im Rechtsmittelverfahren 100.– bis 5'000.– 0.2 Abschreibungsentscheid 0.– bis 1'000.– 2
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 0.3 Verfügung gestützt auf ein Wiederer - wägungsgesuch 80.– bis 1'000.– 0.4 Anordnungen im Rechtsmittelverfah - ren 0.4.1 Parteibefragung 300.– bis 1'000.– 0.4.2 Rapport der Auskünfte einer Partei oder Dritter 50.– bis 500.– 0.4.3 Augenschein 200.– bis 1'000.– 0.4.4 Einholen von Urkunden oder Aus - künften 15.– bis 60.– 0.5 Entzug einer Bewilligung oder Verlei - hung 100.– bis 3'000.– 0.6 Verfügung einer Ersatzvornahme 100.– bis 1'000.– 0.7 aufsichtsrechtliche Genehmigung 100.– bis 1'000.– 0.8 aufsichtsrechtliche Untersuchung bei Feststellung rechtswidriger Zustände 100.– bis 5'000.– 0.9 Vorladung 15.– 0.10 zweite und weiter Mahnungen 30.– 0.11 Aufforderung zur Einreichung von nicht fristgerecht eingereichten Un - terlagen 20.– bis 50.– 0.12 schriftliche Bescheinigung, Abgabe von Listen, Verzeichnissen oder der - gleichen 10.– bis 60.– 0.13 Einsichtnahme in amtliche Akten oder Auskunft über ihren Inhalt in ei - ner abgeschlossenen Sache 20.– bis 300.– 0.14 Ausfertigung einer Abschrift, je Seite 20.– 0.15 Druckerzeugnisse 0.15.1 Normalgrösse Fotokopie (bis und mit A3) 0.15.1.1 Erstellung durch Personal (einseitig) 1.– 3
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 0.15.1.2 Erstellung durch Personal (doppel - seitig) 1.50 0.15.1.3 selbständige Erstellung (einseitig) 0.30 0.15.1.4 selbständige Erstellung (doppelsei - tig) 0.40 0.15.2 Übergrösse Fotokopie (grösser als A3) 0.15.2.1 Erstellung durch Personal (einseitig) 1.50 0.15.2.2 Erstellung durch Personal (doppel - seitig) 2.50 0.15.3 besondere Erzeugnisse 0.15.3.1 Planscan bis 90 cm Breite bei Abga - be als pdf-Datei, je m ² 2.50 0.15.3.2 Planplot, Plankopie schwarz/weiss bis 90 cm Breite, je m ² 10.– 0.15.3.3 Planplot, Plankopie farbig bis 90 cm Breite, je m ² 15.– 0.16 besonderer Aufwand im Zusam - menhang mit der Anfertigung von Fotokopien, Planscans und Plan - plots, je Stunde 60.– 0.17 Zustellen oder Abholen von Doku - menten, Gegenständen oder derglei - chen durch Boten, je Kilometer 7.– im Minimum 10.– 0.18 Drucksachen, je Seite 0.15 im Minimum 2.– 0.19 Verwahrung oder Verwaltung von Geld, Wertpapieren und wertvollen Gegenständen, je angefangenes Jahr 1 ‰ des Kurswertes, im Mini - mum 50.– 0.20 Verfügung der Rückerstattung von Kantonsbeiträgen bei Zweckentfrem - dung 80.– bis 500.– 4
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 0.21 Benützung von Sitzungs-, Arbeits- oder sonstigen Räumen, je Tag 50.– bis 500.– 0.22 technische oder audiovisuelle Ein - richtungen jeder Art, je Tag 10.– bis 250.– 0.23 Ausführung von Reparaturen an öf - fentlichen Gebäuden oder Einrich - tungen zu Lasten von Dritten sowie Dienstleistungen zu Gunsten von Dritten ausserhalb des ordentlichen Aufgabenbereiches der Baudirektion nach Zeitaufwand im Minimum 50.- 0.24 Benutzung von Fahrzeugen 0.24.1 Personenwagen, je Stunde 40.– 0.24.2 Lieferwagen, je Stunde 65.– 0.24.3 geländegängiger Personenwagen, je Stunde 55.– 0.24.4 Kleinlastwagen, je Stunde 144.– 0.24.5 Lastwagen, je Stunde 162.– 0.24.6 Anhänger, je Stunde 25.– 0.24.7 Pflug, je Stunde 46.– 0.24.8 Streuer, je Stunde 41.– 0.24.9 Greifer für Kran, je Stunde 30.– 0.24.10 Kran für Lastwagen, je Stunde 55.– 0.24.11 Seilwinde zu Kran 18.– 0.25 Benutzung von Spezialfahrzeugen 0.25.1 Teleskoplader, je Stunde 210.– 0.25.2 Arbeitsboot, je Stunde 100.– 0.25.3 Kehrmaschine, je Stunde 150.– 0.25.4 Schneefräse zu Geräteträger, je Stunde 80.– 0.25.5 Rasentraktor, je Stunde 35.– 0.25.6 Geräteträger, je Stunde 105.– 5
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 0.25.7 Wassertank und Schwemmanlage zu Geräteträger 30.– 0.25.8 Hubstapler 2’000 kg, je Stunde 120.– 0.25.9 Holzhackermaschine, je Stunde 90.– 0.25.10 Markiermaschine, je Stunde 42.– 0.25.11 Belagschneidemaschine, je Stunde 32.– 0.25.12 Kompressor 2,2 m ³ , je Stunde 34.– 0.26 Verwendung von Geräten 0.26.1 Vibrationswalze, je Stunde 55.– 0.26.2 Benzin-Kleingeräte, je Stunde 19.– 0.26.3 Elektro-Kleingeräte, je Stunde 12.– 0.26.4 Schweissanlage, je Stunde 26.– 0.26.5 Demarkiermaschine, je Stunde 53.– 0.26.6 Seilwinde zu Geräteträger, je Stunde 35.– 0.26.7 Einachsmäher mit Anbaugerät, je Stunde 65.– 0.26.8 Böschungsmäher hydraulisch zu Ge - räteträger, je Stunde 80.– 0.26.9 Pumpe mit Verbrennungsmotor, je Stunde 25.– 0.26.10 Hochdruckpumpe, je Stunde 45.– 0.26.11 Kanalkamera, je Stunde 40.– 0.27 Verwendung von Signalisationen 0.27.1 Verkehrsregelungsanlage verkehrs - abhängig, je Tag 42.– 0.27.2 Verkehrsregelungsanlage verkehrs - abhängig, je Monat 1'000.– 0.28 Materialzuschläge 15 % auf Einstands - preis 0.29 Deckbelagsarbeiten 6
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 0.29.1 Deckbelag inkl. aller Vorarbeiten wie Fräsen, Voranstrich, Entsorgen; bis 10 m ² , je m ² 300.– 0.29.2 Deckbelag inkl. aller Vorarbeiten wie Fräsen, Voranstrich, Entsorgen; 10- 50 m ² , je m ² 250.– 0.29.3 Deckbelag inkl. aller Vorarbeiten wie Fräsen, Voranstrich, Entsorgen; 50- 100 m ² , je m ² 150.– 0.30 Entschädigungen für: 0.30.1 Gewährung Durchleitungsrecht für Leitungen mit einem Durchmesser kleiner als 20 cm, je Laufmeter 2.– 0.30.2 Gewährung Durchleitungsrecht für Leitungen mit einem Durchmesser kleiner als 50 cm, je Laufmeter 4.– 0.30.3 Gewährung Durchleitungsrecht für Leitungen mit einem Durchmesser kleiner als 100 cm, je Laufmeter 8.– 0.30.4 Gewährung Durchleitungsrecht für Leitungen mit einem Durchmesser grösser als 100 cm, je Laufmeter 12.– 0.30.5 Schachtdeckel mit einem Durchmes - ser kleiner als 80 cm 100.– 0.30.6 Schachtdeckel mit einem Durchmes - ser grösser als 80 cm 200.– 0.30.7 Gewährung Durchleitungsrecht von Rohrblöcken je m ² betoniertem Querschnitt 10.– 0.30.8 Gewährung Ankerrecht für temporä - re Anker je m ² gesicherte Baugru - benwand (gemessen ab OK Baugru - bensohle bis OK Trottoir- oder Strassenfläche) 20.– 7
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 0.31 Entschädigung bei der Verpachtung / Vermietung von kantonalem Grund und Boden, pro Jahr: 0.31.1 je m ² Grünfläche, die als solche ge - nutzt werden 2.– 0.31.2 je m ² übrige Flächen 10.– 0.31.3 je m ² für industrielle oder gewerbli - che Nutzung 15.– § A1-1 Staat, Volk, Behörden 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Gemeinde Kanton 1.1 Bürgerrechtsgesetzge - bung (NG 121.1) 1.1.1 Einbürgerung von Aus - länderinnen oder Aus - ländern 1.1.1.1 Volljährige Einzelperson 1‘400.– bis 1‘600.– 1‘000.– bis 1'500.– 1.1.1.2 Minderjährige Einzelper - son 1‘060.– bis 1‘260.– 800.– bis 1'300.– 1.1.1.3 Ehepaar 2‘100.– bis 2‘300.– 1'300.– bis 1'800.– 1.1.1.4 Minderjährige Person, zusammen mit Elternteil 340.– bis 540.– 200.– bis 400.– 1.1.2 Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen oder Bürgern 1.1.2.1 Einzelperson 500.– bis 700.– 500.– bis 760.– 1.1.2.2 Ehepaar 840.– bis 1‘040.– 650.– bis 960.– 1.1.2.3 Minderjährige Person, zusammen mit Elternteil 80.– bis 180.– 60.– 8
Tarif-Nr. Bezeichnung Gemeinde Kanton 1.1.3 Einbürgerung von Kantonsbürgerinnen oder –bürgern 1.1.3.1 Einzelperson 500.– bis 700.– 1.1.3.2 Ehepaar 840.– bis 1‘040.– 1.1.3.3 Minderjährige Person, zusammen mit Elternteil 80.– bis 180.– 1.1.4 Entlassung aus dem Bürgerrecht 1.1.4.1 Einzelperson 160.– 280.– 1.1.4.2 Ehepaar 240.– 380.– 1.1.4.3 Minderjährige Person, zusammen mit Elternteil 40.– 40.– Wird ein Einbürgerungs - verfahren insbesondere durch einen ablehnen - den Entscheid der kom - munalen oder Bundesin - stanz oder durch Rück - zug des Gesuches vor - zeitig beendet, wird eine angemessen reduzierte Gebühr im Umfang der bisherigen Aufwändun - gen festgesetzt. 2 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 1.2 Niederlassung und Aufenthalt (NG 122.1) 1.2.1 Allgemein 1.2.1.1 Ausstellung des Niederlassungs- oder des Aufenthaltsausweises gebührenfrei 1.2.1.2 Ausstellung oder Verlängerung Heimataus - weis 20.– 1.2.1.3 Wohnsitzbestätigung 20.– 9
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 1.2.1.4 Lebensbestätigung 10.– 1.2.1.5 Postzustellung, Nachbehandlung vernach - lässigter Meldungen und Nachsendung hin - terlegter Schriften 20.– bis 100.– 1.3 Ausländergesetzgebung (NG 122.2) 1.3.1 Wohnsitzbestätigung 1.3.1.1 aktuelle 20.– 1.3.1.2 für Bürgerrechtsnachweis 20.– bis 50.– 1.3.2 Abmeldung 20.– 1.3.3 Lebensbestätigung 10.– 1.3.4 weitere Bescheinigungen 5.– bis 40.– 1.3.5 Zivilstandsänderung 1.3.5.1 ohne Namensänderung 30.– 1.3.5.2 mit Namensänderung 65.– 1.3.6 Wegweisungs-, Ausweisungs-, Entzugs- oder Widerrufsverfügungen, deren Andro - hung sowie Verwarnungen 100.– bis 950.– 1.3.7 Verfügungen betreffend Zwangsmassnah - men 0.– bis 500.– 1.3.8 arbeitsmarktliche Verfügungen 1.3.8.1 Kurzaufenthalt ohne Kontingentsbelastung 100.– 1.3.8.2 Kurzaufenthalt mit Kontingentsbelastung 250.– 1.3.8.3 Aufenthalt 400.– 1.3.8.4 selbständige Erwerbstätigkeit 400.– 1.3.8.5 Androhung oder Anordnung von Sanktionen 250.– bis 600.– 1.3.8.6 Stellenantritt und Stellenwechsel, 100.– bei Personen aus dem Asylbereich gebührenfrei 1.3.8.7 Verlängerung einer bestehenden Bewilli - gung 100.– 1.3.8.8 Arbeitsbewilligung für Schutzbedürftige (S) 100.– 10
§ A1-2 Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege, Vollzug 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 2.1 Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen oder Entscheide, wie sie im schweizerischen oder kanto - nalen Zivilrecht erstinstanzlich vorge - nommen werden durch (NG 211 und 221) 2.1.1 die Gemeinde 2.1.1.1 als kommunale Teilungsbehörde bei der Anmeldung zum Erbgang 50.– bis 100.– 2.1.1.2 Hinterlegung eines Vorsorgeauftrags 60.– 2.1.1.3 Hinterlegung einer Verfügung von Todes wegen 60.– 2.1.2 die Kindes- und Erwachsenen - schutzbehörde 2.1.2.1 im Allgemeinen 150.– bis 2'000.– 2.1.2.2 Entgegennahme von Erklärungen und Ausstellen von Bescheinigungen wie insbesondere Handlungsfähig - keitszeugnissen 20.– bis 200.– 2.1.3 das Amtsnotariat 20.– bis 500.– 2.1.4 die Justiz- und Sicherheitsdirektion 150.– bis 2‘000.– 2.1.5 den Regierungsrat 150.– bis 2‘000.– 2.2 Viehverpfändung 2.2.1 Errichtungseintrag 40.– 2.2.2 Neueintrag, Änderung, Löschung 15.– 2.2.3 Mitteilung, Löschungsermächtigung 15.– 2.2.4 für Eintragungen anderer Amtsstel - len als das Verschreibungsamt am ordentlichen Standort der Pfandsa - che 15.– 2.2.5 Amtshandlungen des Viehinspekto - rats 70.– bis 200.– 11
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 2.3 Bewilligung gestützt auf die Grund - stückerwerbsgesetzgebung (NG 211.3) 200.– bis 6‘000.– 2.4 Bewilligung der Herausgabe von Warenpapieren durch die Lagerhal - terin oder den Lagerhalter (Art. 482 OR [SR 220]) 100.– bis 500.– 2.5 Bewilligung für die transnationale Ehe- und Partnerschaftsvermittlung 500.– bis 800.– 2.6 Grundbuchgesetzgebung (NG 214.1) 2.6.1 Eintragungen / Eigentum an Grund - stücken 2.6.1.1 Handänderung sowie Eintragung oder Übertragung eines selbständi - gen und dauernden Rechtes 1 ‰ der Vertragssumme bis Fr. 3‘000‘000.– im Minimum je Grundstück 200.– ½ ‰ vom Mehrbetrag über Fr. 3‘000‘000.– im Maximum je Grund - stück 8’000.– Die Gebühr ist nach dem Wert der amtlichen Güterschatzung zu be - rechnen, wenn die Vertragssumme niedriger oder nicht angegeben ist. Bei periodischen Leistungen wird die Gebühr von der Summe der Leistun - gen, höchstens jedoch vom zwanzig - fachen Betrag einer Jahresleistung berechnet. Bei Tauschgeschäften ist - stand besonders zu berechnen. In Fällen gemäss Art. 103 FusG (SR 221.301) richtet sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand. 2.6.1.2 Teilung (Parzellierung) oder Vereini - gung von Grundstücken ½ ‰ der Güterschatzung im Minimum je neu - es Grundstück 200.– 12
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag im Maximum je neues Grundstück 8’000.– Ist die Teilung (Parzellierung) oder Vereinigung mit einer Handänderung gemäss Ziff. 2.6.1.1 verbunden, ent - fällt diese Gebühr. 2.6.1.3 Aufteilung eines Grundstückes in Stockwerkeigentum oder Miteigen - tum ½ ‰ der Güterschatzung im Minimum 200.– im Maximum 8’000.– 2.6.1.4 Umwandlung von Gesamteigentum in Miteigentum sowie Änderung der Quoten bei Miteigentum ½ ‰ der Güterschatzung im Minimum 200.– im Maximum 8’000.– 2.6.1.5 Berichtigung eines Grundbucheintra - ges wegen Ein- oder Austritten von Mitgliedern einer Gesellschaft zur gesamten Hand oder wegen Ände - rung der Gesellschafts- beziehungs - weise Gemeinschaftsform oder in anderen Fällen der Gesamtnachfol - ge 200.– 2.6.1.6 Anlage eines neuen Grundbuchblat - tes 50.– 2.6.1.7 Namensänderung 30.– 2.6.1.8 Jede Änderung oder Ergänzung der Beschreibung eines Grundstückes (Flächenmass, Ortsbezeichnung, Kulturart, Gebäude usw.) 30.– 2.6.2 Eintragungen / Dienstbarkeiten und Grundlasten 2.6.2.1 Eintragung, Ergänzung oder Abän - derung einer Personal- oder Grund - dienstbarkeit 50.– 13
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 2.6.2.2 Eintragung, Ergänzung oder Abän - derung einer Grundlast 2 ‰ des Re - alwertes im Minimum 200.– 2.6.3 Grundpfandrechte 2.6.3.1 Eintragung eines Grundpfandrechtes 2 ‰ der Pfandsumme bis Fr. 3‘000‘000.– im Minimum 100.– 1 ‰ vom Mehrbetrag über Fr. 3‘000‘000.– im Maximum 8’000.– 2.6.3.2 Änderung oder Umwandlung der Pfandart 1 ‰ der Pfandsumme im Minimum 100.– 2.6.3.3 Ausfertigung eines Schuldbriefes oder eines Grundbuchauszuges über die Eintragung einer Grundpfandver - schreibung, einschliesslich Formular 100.– 2.6.3.4 Zerlegung eines Pfandrechtes, Auf - teilung auf mehrere Liegenschaften, Pfandaustausch, je neu ausgefertig - ten Pfandtitel 100.– 2.6.3.5 Zusammenzug mehrerer Pfandtitel oder Grundpfandverschreibungen in ein Pfandrecht, je Titel 100.– 2.6.3.6 Pfandvermehrung oder Pfandentlas - sung, je Pfandrecht 30.– im Maximum je Grundstück 300.– 2.6.3.7 Neuausfertigung eines Titels anstelle eines kraftlos erklärten, beschädig - ten oder unübersichtlich gewordenen Pfandtitels 100.– 2.6.3.8 Einschreibung im Gläubigerregister, je Pfandrecht 30.– 14
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 2.6.3.9 Umwandlung innerhalb der gleichen Pfandart je Pfandrecht 50.– im Maximum je Grundstück 300.– 2.6.3.10 Alle übrigen Eintragungen, wie Re - duktion der Pfandsumme, Änderung der Bestimmungen über Verzinsung oder Rückzahlung, Änderung des Ranges oder des Vorganges, Rang - vorstellung von Dienstbarkeiten oder Grundlasten, je Pfandrecht 30.– 2.6.4 Vormerkungen 2.6.4.1 Vormerkung eines Kaufs– oder Rückkaufsrechtes 200.– 2.6.4.2 Alle übrigen Vormerkungen 50.– im Maximum je Anmeldung 300.– 2.6.5 Anmerkungen 200.– 2.6.5.1 Anmerkung von Zugehör 200.– 2.6.5.2 Alle übrigen Anmerkungen 30.– im Maximum je Anmeldung 300.– 2.6.6 Löschungen 2.6.6.1 Löschung eines Grundbuchblattes 50.– 2.6.6.2 Löschung einer Dienstbarkeit, einer Grundlast oder eines Pfandrechts 30.– im Maximum je Anmeldung 300.– 2.6.6.3 Alle übrigen Löschungen 30.– im Maximum je Anmeldung 300.– 2.6.7 Einzelabfrage Grundbuchauszug, soweit nicht Pauschalgebühr nach Ziffer 2.6.8 2.6.7.1 Elektronisch 20.– 2.6.7.2 Physisch 30.– 15
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 2.6.8 Pauschalgebühr je Jahr für elektroni - sche Auszüge mit unbeschränktem Zugriff 2.6.8.1 Banken 0.005 ‰ des Hypothe - karvolumens im Kanton, im Minimum Fr. 2'000.- 2.6.8.2 im Hypothekargeschäft tätige Ver - sicherungen 0.005 ‰ des Hypothe - karvolumens im Kanton, im Minimum Fr. 2‘000.- 2.6.8.3 Pensionskassen Fr. 1.- je aktivversi - cherte Person mit Wohnsitz im Kanton, im Minimum Fr. 2'000.- 2.6.8.4 Anwälte / Urkundspersonen Fr. 2‘000.- je Anwalt / Urkundsperson (Fr. 500.- für jeden weite - ren Anwalt / jede wei - tere Urkundsperson im gleichen Büro) 2.6.8.5 Private / Dritte Fr. 1‘000.- bis Fr. 3‘000.- (je nach Nut - zungsintensität) 2.7 Anwaltsgesetzgebung (NG 267.1) 2.7.1 Eintrag oder Löschung im Anwaltsre - gister oder in der öffentlichen Liste 100.– 2.7.2 Entscheid über die Zulassung zum Eignungsgespräch, zur Anwalts- oder Eignungsprüfung 400.– 2.7.3 für jede Klausurarbeit 500.– 2.7.4 für die mündliche Prüfung 1‘200.– 2.7.5 für das Eignungsgespräch 600.– bis 1‘000.– 2.7.6 für das Disziplinarverfahren 400.– bis 3‘000.– 16
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 2.7.7 bei der Wiederholung von Prüfungs - teilen werden die gleichen Gebühren erhoben 2.7.8 für alle anderen Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Entscheide der Anwaltskommission 100.– bis 3‘000.– 2.8 Beurkundungsgesetzgebung (NG 268.1) (Gebühren im Zusam - menhang mit der Beurkundungsprü - fung sind vorschussweise zu entrich - ten) 2.8.1 Entscheid über die Zulassung 200.– bis 300.– 2.8.2 für die schriftliche Prüfung 300.– bis 600.– 2.8.3 für die mündliche Prüfung 400.– bis 800.– 2.8.4 bei der Wiederholung einer ganzen Prüfung werden die gleichen Gebüh - ren erhoben 2.8.5 bei der Wiederholung von Prüfungs - teilen setzt die Beurkundungskom - mission die Gebühren entsprechend fest 2.8.6 Disziplinarverfahren 400.– bis 3‘000.– 2.8.7 für alle anderen Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Entscheide der Beurkundungskom - mission 100.– bis 3‘000.– 2.9 Straf- und Massnahmenvollzug (NG 273.3) Die vom Vollzugs- und Be - währungsdienst in Rechnung zu stel - lenden Kostenbeteiligungen richten sich nach der Kostgeldliste (Vollzugskosten und Gebührentarif) des Strafvollzugskonkordates der Nordwest- und lnnerschweizer Kantone, wobei beim Kostenrahmen der Maximalansatz zu verwenden ist. 17
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 2.10 Gefängnis (NG 273.4) Tagessätze für: 2.10.1 Polizeigewahrsam, vorläufige Fest - nahme, Untersuchungs- und Sicher - heitshaft, Auslieferungshaft 200.– bis 300.– 2.10.2 Normalvollzug, Ersatzfreiheitsstrafen 230.– bis 330.– 2.10.3 Massnahmenvollzug 230.– bis 330.– 2.10.4 Halbgefangenschaft 130.– bis 230. 2.10.5 Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft 200.– bis 300.– 2.10.6 Substitutionsbehandlung 23.– bis 40.– § A1-3 Bildung, Kultur 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 3.1 Berufsbildungsgesetzgebung (NG 313.1) 3.1.1 Bearbeitung des Aufnahmegesuches in Sachen Brückenangebot 100.– Aufnahmeprüfung zum lehrbegleite - ten Berufsmaturitätslehrgang 75.– 3.2 Amtshandlungen oder Dienstleistun - gen betreffend das Nidwaldner Mu - seum (NG 321.1) 3.2.1 Eintritt 5.– bis 10.– 3.2.2 Führungen 3.2.2.1 für innerkantonale Schule gebührenfrei 3.2.2.2 1 Führer 150.– 3.2.2.3 1 Führer für ausserkantonale Schule 100.– 3.2.2.4 2 Führer 300.– 3.2.2.5 2 Führer für ausserkantonale Schule 170.– 3.2.2.6 3 Führer 400.– 18
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 3.2.2.7 3 Führer für ausserkantonale Schule 220.– 3.2.2.8 4 Führer 500.– 3.2.2.9 4 Führer für ausserkantonale Schule 270.– 3.2.3 Festung Fürigen 3.2.3.1 ausserordentliche Öffnung (wenn mit Führung exklusive deren Kosten) 50.– 3.2.3.2 ausserordentliche Öffnung, je Stun - de, wenn ohne Führung 100.– 3.2.4 Winkelriedhaus 3.2.4.1 Raumvermietung allgemein (zuzüg - lich Fr. 40.- je Stunde für erforderli - ches Personal) 300.– 3.2.4.2 Raumvermietung kulturell (zuzüglich Fr. 40.- je Stunde für erforderliches Personal) 150.– 3.3 Archivierungsgesetzgebung (NG 323.1) 3.3.1 Archivierung von Papierdossiers ge - mäss Art. 16 ArchG 3.3.1.1 Infrastruktur pauschal je Jahr und Regallaufmeter 9.90 3.3.1.2 zuzüglich Dienstleistungen pauschal je Jahr und Archivdossier 0.18 3.3.2 Archivierung von digitalen Dossiers gemäss Art. 16 ArchG 3.3.2.1 Infrastruktur je Jahr gemäss Abrechnung ILZ 3.3.2.2 zuzüglich Dienstleistungen pauschal je Jahr und Archivdossier 0.18 3.3.3 Benutzung Reproduktionen für Publi - kationen 50.– 3.3.4 Benutzung von Archivgut für gewerb - liche Zwecke gemäss Art. 28 ArchG 500.– bis 5'000.– 19
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 3.3.5 Transkription oder Bestätigung aus Archivgut nach Zeitaufwand 3.3.5.1 im Minimum 20.– 3.3.6 Scan aus Archivgut durch Archivper - sonal, bis A3, je Seite, 1.– 3.3.7 Recherchen und wissenschaftliche Dienstleistungen bei der Einsicht - nahme in Archivgut, nach Zeitaufwand 3.3.7.1 im Minimum 200.– 3.4 Bewilligung gemäss Naturschutzge - setzgebung (NG 331.1) 100.– bis 2'000.– § A1-4 Militär, Zivilschutz 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 4.1 Militärgesetzgebung (NG 411.1) 4.1.1 Dienstbüchlein-Duplikat 100.– bis 300.– 4.1.2 Waffenplatz Wil b/ Stans, Schiess- und Ausbildungsplatz Gnappiried, Beherbergung, Infrastruktur Verpfle - gung, Tagungs-, Arbeits- und Lager - räume, Parkierung, Mehrzweckhalle, Fitnessraum, Gelände & Plätze etc., Schiessen, Gebäude und Anlässe gemäss Preisliste Kurzvermietungen ar - masuisse 4.1.3 zusätzliche Leistungen, je Stunde 4.1.3.1 ausserordentlicher Betreuungs-, Ein - richtungs- oder Reinigungsaufwand 100.– 4.1.3.2 Aufwand Securitas bei Nacht- und Wochenendbelegung, je Kontroll - 40.– 4.1.4 zusätzliche Leistungen Wäsche, je Wäschesack 10.– 2 20
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 4.2 Zentrum Bevölkerungsschutz 4.2.1 Plenarsaal, halber / ganzer Tag 150.– / 250.– 4.2.2 Klassenzimmer, halber / ganzer Tag 90.– / 150.– 4.2.3 Raum Bistro Aawasser exklusive, halber / ganzer Tag 150.– / 250.– 4.2.4 Ausbildungsparcours, Stunde / Tag 100.– / 800.– 4.2.5 Brandkojen, Stunde / Tag 50.– / 400.– 4.2.6 Trocknungsraum 50.– 4.2.7 Garderobe / Duschen 100.– 4.3 Zivilschutzgesetzgebung (NG 421.1) 4.3.1 Prüfung, Genehmigung oder Abnahme von Schutzraumprojekten 150.– bis 300.– 4.3.2 Nachkontrolle 150.– bis 300.– 4.3.3 Befreiungsverfügung betreffend Schutz - raumbaupflicht 100.– bis 200.– 4.3.4 Verfügung betreffend Leistung eines Ersatz - beitrages 150.– 4.3.5 Vorprüfung von Projekten 80.– 4.3.6 Administrativgebühr für Bearbeitung oder Bereitstellung von Zivilschutzmaterial zur leihweisen Abgabe an Dritte 100.– 4.3.7 Gebühr für die Einvernahme bei Straffällen 50.– 4.3.8 Gebühr für die Verwarnung bei Straffällen 100.– 4.3.9 Zivilschutzeinsatz zu Gunsten von Veran - staltungen 4.3.9.1 Erstellen Leistungsvereinbarung mit Veran - stalter 200.– 4.3.9.2 Einsatz an Wochenend- und Feiertagen, je Tag 50.– § A1-5 Finanzen 1 21
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 5.1 Schatzungen für landwirtschaftliche Grundstücke im Sinne des Bundesgeset - zes über das bäuerliche Bodenrecht 300.– bis 1‘500.– 5.2 Revisionsschatzungen auf eigenes Begeh - ren, Schatzungswert 5.2.1 bis Fr. 500‘000.– 200.– bis 500.– 5.2.2 von Fr. 500‘000.– bis Fr. 1‘000‘000.– 300.– bis 800.– 5.2.3 Über Fr. 1‘000‘000.– 400.– bis 4‘000.– 5.3 Schatzungen gemäss ZGB (SR 210) so - wie Verkehrswertschatzungen; Schat - zungswert 5.3.1 bis Fr. 500‘000.– 250.– bis 600.– 5.3.2 von Fr. 500‘000.– bis Fr. 1‘000‘000.– 400.– bis 1‘000.– 5.3.3 über Fr. 1‘000‘000.– 500.– bis 5‘000.– 5.4 Zusatzgebühr für ausführlichen Schat - zungsbericht 200.– bis 2’000.– § A1-6 Bau, Strassen, Wasser, Energie, Verkehr 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 6.1 Planungs- und Baugesetzgebung 6.1.1 Verfügungen und Stellungnahmen kom - munaler Instanzen (einschliesslich der Spruchgebühr für die Behandlung der Einwendungen) 100.– bis 25'000.– 6.1.2 Verfügungen und Stellungnahmen kantonaler Instanzen 100.– bis 20'000.– 6.2 Bewilligung gemäss Strassengesetzge - bung (NG 621.1) 100.– bis 10'000.– 6.3 Verfügung gemäss Gewässergesetzge - bung (NG 631.1) 100.– bis 720'000.– 6.4 Verfügung gemäss Energiegesetzge - 100.– bis 1'000.– 22
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 6.5 Verfügung gemäss Verkehrsgesetzge - bung (Personenbeförderung; NG 652.1) 6.5.1 Bewilligung von Transporten von Schü - lerinnen- oder Schülern oder von Arbei - terinnen- oder Arbeitern sowie von Werkverkehr 150.– bis 400.– 6.5.2 übrige Bewilligungen 200.– bis 1'000.– 6.6 Luftseilbahnen und Skilifte (NG 653.1) 6.6.1 Bau- oder Betriebsbewilligung nach Art. 3 des Konkordats (NG 653.11) 100.– bis 500.– 6.6.2 jährliche Gebühr gemäss Konkordat 6.6.3 kantonaler Zuschlag von 5 % für allge - meine Kontrollkosten 6.6.4 Erfordert die Kontrolle einer Anlage einen Mehraufwand, wird dieser dem Betriebsinhaber zum Selbstkostenpreis zusätzlich in Rechnung gestellt. 6.7 Schifffahrt (NG 654.1) 6.7.1 Bewilligung für Versuchsfahrten und nautische Veranstaltungen 100.– bis 1'000.– 6.7.2 Kennzeichnung oder Abnahme nicht öf - fentlicher Häfen oder Landestellen, je Bewilligung 250.– bis 350.– 6.7.3 Sondertransport, je Bewilligung 60.– bis 600.– 6.7.4 Ausnahmebewilligung gemäss Art. 163 Abs. 1 lit. c-i und Art. 166 Abs. 3 BSV (SR 747.201.1), je Bewilligung 250.– bis 350.– 6.7.5 andere, nicht ausdrücklich genannte Be - willigungen 50.– bis 300.– 6.7.6 polizeiliche Briefzustellung auf Anord - nung der Zulassungs- oder Administrativbehörde 100.– bis 300.– 23
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 6.7.7 Entzug von Kontrollschildern, Auswei - sen oder Bewilligungen durch die Poli - zei auf Anordnung der Zulassungs- oder Administrativbehörde 100.– bis 300.– 6.8 Verfügungen gemäss Luftfahrtgesetzge - bung (NG 655.1) 200.– bis 2'000.– § A1-7 Gesundheit, Umweltschutz 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 7.1 Gesundheitsgesetzgebung (NG 711.1) 7.1.1 Berufsausübungsbewilligung für Ge - sundheitsfachpersonen 350.– bis 1‘200.– 7.1.2 Bewilligung der Stellvertretungen von Gesundheitsfachpersonen 350.– bis 1'200.– 7.1.3 Bewilligungsverlängerung gemäss Art. 27 Abs. 1 Ziff. 2 Gesundheitsgesetz (GesG) 250.– 7.1.4 Betriebsbewilligungen gemäss Art. 38 Abs. 1 Ziff. 1-3 GesG 800.– bis 40‘000.– 7.1.5 Betriebsbewilligungen gemäss Art. 38 Abs. 1 Ziff. 4-7 sowie Art. 84 GesG 230.– bis 2’500.– 7.1.6 Bewilligung zur Abgabe nicht verschrei - bungspflichtiger Arzneimittel (Art. 85 GesG) 800.– bis 1‘400.– 7.1.7 Bewilligung für die Aufnahme von Per - sonen (Art. 6 BetrG; NG 761.2) 7.1.7.1 an Heime und andere institutionelle Leistungserbringer 300.– bis 5‘000.– - ger 24
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 7.1.8 Aushändigung oder Weiterleitung der Aufzeichnungen gemäss Art. 45 Abs. 4 GesG auf Verlangen der Patientin oder des Patienten nach Ablauf der gesetz - ten Abholungsfrist, je Krankheitsge - schichte 10.– 7.1.9 Abgabe einer Unbedenklichkeitserklä - rung 100.– 7.1.10 Heilmittelkontrolle durch Kantonsapo - thekerin / Kantonsapotheker 7.1.10.1 Grundgebühr für die Inspektion betref - fend Arzneimittel bei Detailhandelsab - gabestellen 390.– 7.1.10.2 Inspektion oder Bearbeitung Massnah - menplan (je Stunde) 160.– 7.1.10.3 Mahnung für nicht fristgerecht einge - reichten Massnahmenplan 30.– 7.1.10.4 Meldebestätigung für Arzneimittel nach eigener Formel (Hausspezialitäten) erstmalig / Änderung 120.– / 80.– 7.1.11 Betäubungsmittelgesetzgebung (NG 716.1) 7.1.11.1 Anbau, Herstellung, Verarbeitung oder Handel mit Betäubungsmitteln 700.– bis 2‘000.– 7.1.11.2 Verkehr mit Betäubungsmitteln 400.– bis 800.– 7.1.11.3 Bewilligungen an Krankenanstalten und Institute 400.– bis 800.– 7.1.11.4 Erneuerung einer Bewilligung 400.– bis 800.– 7.1.11.5 Verfügungen oder Kontrollen gemäss kantonaler Betäubungsmittelverordnung (NG 716.1) 100.– bis 1'000.– 7.1.11.6 Bezug von Betäubungsmittelblöcken (je Block) 15.– 7.1.12 Ausstellen eines Leichenpasses 30.– 25
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 7.1.13 Bezug von eidgenössischen Impfaus - weisen gebührenfrei 7.1.14 Bezug von internationalen Impfauswei - sen, je Ausweis 2.50 7.1.15 Tariffestsetzung gemäss KVG 2'000.– bis 20'000.– 7.1.16 Zulassung von Leistungserbringern 300.– 7.1.17 Bestätigung der Erfüllung der Zulas - sungskriterien oder der Besitzstands - wahrung zu Handen der SASIS AG 100.– 7.2 Umweltschutz (NG 721.1) 7.2.1 Bewilligungen, Zustimmungen, Verfü - gungen oder Begutachtungen gemäss Umweltschutzgesetz 50.– bis 20‘000.– 7.2.2 Gebührenvignetten für die administrati - ven Nebenkosten der Feuerungskon - trolle 20.– bis 40.– 7.2.3 Kontrollen und Nachkontrollen von Feuerungsanlagen nach Zeitaufwand 7.2.4 Bewilligung zum Verbrennen von Wald-, Feld- oder Gartenabfällen 50.– bis 100.– 7.2.5 Vermietung oder leihweise Abgabe von Geräten (Rohrabdruckgerät, Tensiome - ter, andere Messgeräte) je Tag und Stück, je nach Gerät 1.– bis 400.– § A1-8 Wirtschaft 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 8.1 Arbeitsgesetzgebung (NG 731.1) 8.1.1 Plangenehmigung 100.– bis 1‘000.– 8.1.2 Betriebsbewilligung die Hälfte des für die Plangenehmigung er - hobenen Betrages 26
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 8.1.3 Bewilligung zur Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren 100.– 8.1.4 Arbeitszeitbewilligung 100.– 8.1.5 Zuschlag Dauerbewilligung mehrere Tage 50.– 8.1.6 Verfügung nach Art. 51 und 52 ArG (SR 822.11) 100.– bis 400.– 8.2 Land- und Forstwirtschaftsgesetzge - bung (NG 821.1 / 831.1) 8.2.1 Bewilligung der Verkürzung einer or - dentlichen Pachtdauer 200.– bis 500.– 8.2.2 Bewilligung der parzellenweisen Ver - pachtung 200.– bis 500.– 8.2.3 Bewilligung eines Pachtzinses für landwirtschaftliche Gewerbe 200.– bis 500.– 8.2.4 Bewilligung von Ausnahmen vom Realteilungs- oder Zerstückelungs - verbot 200.– bis 750.– 8.2.5 Bewilligung zum Erwerb eines land - wirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstückes 250.– bis 750.– 8.2.6 Erlass einer Feststellungsverfügung nach Art. 84 BGBB (SR 211.412.11) 200.– bis 750.– 8.2.7 Überschreiten der Belastungsgrenze für Darlehen 200.– bis 750.– 8.2.8 Amtshandlungen, Dienstleistungen und Verfügungen im Zusam - menhang mit der Ausrichtung land - wirtschaftlicher Direktzahlungen, je Betrieb 200.– bis 1‘000.– 8.2.9 forstwirtschaftliche Bewilligung der Direktion 150.– bis 1‘200.– 8.2.10 Bewilligung des Amtes für Wald und Energie unter Vorbehalt der Holz - schlagbewilligung 50.– bis 1‘000.– 27
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 8.2.11 Waldfeststellung, für die kein öffentli - ches Interesse besteht 200.– bis 1‘000.– 8.2.12 Anordnung von Einschränkungen auf Waldstrassen oder Waldwegen 100.– bis 500.– 8.2.13 Verfügung der Einstellung unbewil - ligter Holzschläge 150.– bis 600.– 8.2.14 forstwirtschaftliche Verfügung bei mangelhafter Erfüllung oder Nichter - füllung von Aufgaben oder bei Zweckentfremdung, wenn Finanzhil - fen oder Abgeltungen ausgerichtet worden sind 200.– bis 2‘000.– 8.2.15 forstwirtschaftliche Anordnung der Wiederherstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Zustandes 150.– bis 1‘000.– 8.2.16 Zustimmung zu Waldunterabstand gemäss Art. 120 PBG (NG 611.1) 50.– bis 500.– 8.3 Jagdgesetzgebung (NG 841.1) 8.3.1 Jagdlehrgang 600.– 8.3.2 Jagdprüfung 300.– 8.3.3 Erteilung oder Entzug von Bewilli - gungen aller Art, insbesondere der Jagdberechtigung 50.– bis 1‘500.– 8.3.4 Verzicht auf Jagdberechtigung vor dem Jagdbeginn 50.– 8.3.5 Verzugsgebühr bei nicht fristgerech - ter Einreichung der Abschusskontrol - le 100.– 8.3.6 Verwaltungsgebühr bei unverschul - detem Versäumnis der fristgerechten Einreichung des Gesuches um Er - langung des Jagdpatents 50.– 8.3.7 Spezialbewilligung 100.– bis 1‘000.– 8.4 Gastgewerbegesetzgebung (NG 854.1) 28
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 8.4.1 Plangenehmigung nach Zeitaufwand im Minimum 250.– 8.4.2 Bewilligungserteilung 100.– bis 1'000.– 8.4.3 übrige Verfahren 100.– bis 500.– § A1-9 Polizei 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 9.1 Polizeigesetzgebung (NG 911.1) 9.1.1 Polizeipräsenz bei Einsargung und Einlö - ten eines Sarges sowie Abtransport 50.– bis 500.– 9.1.2 Inanspruchnahme der Polizei für Zustel - lung 100.– bis 300.– 9.1.3 Benutzung von Fahrzeugen 9.1.3.1 Personenwagen, je Kilometer 1.50 im Minimum 30.– 9.1.3.2 Kleinbus, je Kilometer 2.– im Minimum 40.– 9.1.3.3 Motorrad, je Kilometer 1.– im Minimum 20.– 9.1.3.4 Motorboot, je Minute 5.– im Minimum 200.– 9.1.4 Einsatz eines Polizeihundes inkl. Hunde - führerin/Hundeführer, je Stunde 120.– 9.1.5 Erstellen von Rapporten 9.1.5.1 Überprüfung eines Legitimations- oder Identifikationsausweises 100.– bis 200.– 9.1.5.2 Fotobericht beschriftet, je Seite 10.– 9.1.5.3 Erstellen eines Situationsplanes, je Stun - de 100.– im Minimum 150.– 29
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 9.1.5.4 Kopie eines Situationsplanes 50.– bis 100.– 9.1.5.5 Anfertigen einer Skizze, je Stunde 100.– im Minimum 150.– 9.1.5.6 Erstellen von Datenträgern, je Medium 50.– 9.1.5.7 Datensicherung Smartphone und Naviga - tion: 1. Datensicherung 75.– jede weitere Datensicherung 50.– 9.1.5.8 Alkohol- oder Drogentest (je Test): - Verwendung Alcometer-Gerät 35.– - Verwendung Drugwipe 90.– - Verwendung beweissicheres Atemalko - holmessgerät 200.– 9.1.5.9 Vornahme einer Pneukontrolle mit Profil - abdruck 15.– 9.1.5.10 Verwendung Profilmessanlage oder Waa - ge 25.– 9.1.5.11 Kopie einer Verkehrsüberwachungsauf - nahme, je Stunde 100.– im Minimum 150.– 9.1.5.12 Abgabe einer Verkehrsweste (leihweise) 5.– 9.1.5.13 Abgabe von Reservetreibstoff (5 Liter) 15.– 9.1.5.14 leihweise Abgabe, je Tag - einer Signaltafel 6.– - einer Blinklampe 4.– - einer Stablampe 5.– - eines Absperrgitters 10.– 9.1.5.15 Verwendung von Ölbinder, je Kessel 20.– 9.1.5.16 Verwahrung eines Fahrzeuges auf dem Abstellplatz, je Tag 10.– 9.1.5.17 Verwahrung eines Fahrzeuges in der Ein - stellhalle, je Tag 20.– 30
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 9.1.5.18 Verwendung eines Metallsuchgerätes, je Tag 75.– 9.1.5.19 Einsatz einer mobilen Alarmanlage 300.– Installation: - einer Diebesfalle, je Stunde 100.– im Minimum 150.– - einer Videoüberwachungsanlage, je Stunde 100.– im Minimum 150.– 9.1.5.21 Bewilligung für den Verkehrsdienst durch Private: - erstmalige Grundgebühr für drei Jahre 100.– bis 500.– - Erneuerung für drei Jahre 100.– bis 300.– 9.1.5.22 Gefahrenmeldeanlagen mit Alarman - schluss bei der Kantonspolizei: - einmalige Anschlusstaxe, inklusive Be - handlungs- und Aufschaltgebühr sowie Erstellen eines Alarmdispositivs 700.– bis 1’000.– - Mutieren der Einsatzunterlagen, Neuer - stellung des polizeilichen Einsatzdisposi - tivs infolge baulicher oder konzeptioneller Änderung nach Zeitaufwand im Minimum 150.– - jährliche Abonnementstaxe, inbegriffen Alarmempfang und Alarmverarbeitung, in - terne Instruktionen, Adressmutationen 600.– bis 800.– - Einsatz der Polizei bei Fehlalarm, je Ein - satz nach Zeitaufwand im Minimum (die Gebühr wird ungeachtet der Ursache des Fehlalarms erhoben) 300.– 9.1.5.23 Gefahrenmeldeanlagen mit örtlicher Alar - mierung oder mit Anschluss bei einer andern Empfangsstelle: Einsatz der Poli - zei bei Fehlalarm, nach Zeitaufwand 31
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag im Minimum (die Gebühr wird ungeachtet der Ursache des Fehlalarms erhoben) 450.– 9.1.5.24 Strassensignalisationen: - Bewilligungen von Betriebswegweisern, Markierungen, Strassenreklamen sowie von touristischen Signalisationen oder Verkehrssignalisationen nach Zeitaufwand im Minimum 50.– - verkehrspolizeiliche Gutachten, je Stun - de 100.– im Minimum 150.– 9.1.5.25 Bewilligung für rad- oder motorsportliche Veranstaltungen 150.– bis 1‘500.– 9.1.5.26 Entzug von Kontrollschildern, Ausweisen oder Bewilligungen durch die Polizei auf Anordnung des Verkehrssicherheitszen - trums 150.– bis 300.– 9.1.5.27 Bezug Hotelmeldeschein (Block) 8.– 9.1.5.28 Ausstellgebühr provisorische Bewilligung Kennzeichendiebstahl/-verlust 25.– 9.1.5.29 Bezug Arbeitsbuch für berufsmässige Motorfahrzugführer und -führerinnen 15.– 9.1.5.30 Ausstellgebühr Ausnahmebewilligung 25.– 9.1.5.31 Bewilligung für verkehrstechnische Mass - nahmen 100.– bis 500.– 9.2 Vollzug der eidgenössischen Preisbe - kanntgabeverordnung (SR 942.211) nach Zeitaufwand im Minimum 100.– 9.3 Ruhetagsgesetzgebung (NG 921.1) 9.3.1 Bewilligung für das saisonale oder tage - weise Offenhalten von Geschäftslokalen oder Verkaufsgeschäften 9.3.1.1 Einzelbetrieb 100.– 9.3.1.2 Grosszentren oder Ladenvereinigungen 500.– 32
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 9.3.1.3 für zusätzlichen Sonntagsverkauf für Ein - zelbetrieb 100.– 9.3.1.4 Zuschlag für zusätzlichen Sonntagsver - kauf für Grosszentren oder Ladenvereini - gungen 250.– 9.3.2 Ausnahmebewilligung für Tätigkeiten und Veranstaltungen an öffentlichen Ruhe - tagen 100.– bis 1'000.– 9.4 Bewilligung gemäss Geldspielgesetz (NG 932.1) 9.4.1 Verlosungen bei Unterhaltungsanlässen (wie z.B. Tombola, Lottomatch, Bingo) 100.– bis 500.– 9.4.2 Kleinlotterien (Lottomatch) 250.– bis 1‘000.– 9.4.3 kleine Pokerturniere 200.– bis 500.– 9.4.4 lokale Sportwetten 200.– bis 500.– 33
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 20.02.2024 01.03.2024 Erlass Erstfassung 2024-005 34
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 20.02.2024 01.03.2024 Erstfassung 2024-005 35
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Verordnung zum Gesetz über die amtlichen Kosten

Verordnung zum Gesetz über die amtlichen Kosten (Gebührenverordnung, GebV) vom 20. Februar 2024 (Stand 1. März 2024) Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 Abs. 1 Ziff. 1 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 7, 9, 12, 19, 21 und 28 des Gesetzes vom 27. Juni 2001 über die amtlichen Kosten (Gebührengesetz) 1 ) , beschliesst: § 1 Geltungsbereich 1 Diese Verordnung regelt die Höhe der Gebühren der kantonalen Ver - waltung für Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Ent - scheide sowie die Benützung öffentlicher Sachen und Einrichtungen. 2 Vorbehalten bleiben besondere Bestimmungen eidgenössischer oder kantonaler Erlasse. § 2 Bemessung 1 Die Gebühren richten sich nach dem im Anhang enthaltenen Tarif. 2 Gebühren für Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Entscheide, die im Tarif nicht aufgeführt sind, bemessen sich nach dem Zeitaufwand. 3 Für Verfügungen und Dienstleistungen, die auf Gesuch hin dringlich oder ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit erlassen oder verrichtet werden, können Zuschläge bis zu 50 Prozent erhoben werden. § 3 Zeitaufwand 1 Die Gebühr nach Zeitaufwand ist gestützt auf das Leistungslohnband des die Amtshandlung ausführenden Personals wie folgt zu berechnen: 1) NG 265.5 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
Leistungslohnband Stundenansatz 1 Fr. 50.00 2 Fr. 55.00 3 Fr. 61.00 4 Fr. 67.00 5 Fr. 74.00 6 Fr. 81.00 7 Fr. 90.00 8 Fr. 99.00 9 Fr. 114.00 10 Fr. 125.00 11 Fr. 137.00 12 Fr. 151.00 2 Für Auszubildende werden Fr. 20.– je Stunde berechnet. § 4 Verzugszins 1 - zins von 5 Prozent zu entrichten. 2 Auf die Erhebung des Verzugszinses wird verzichtet, wenn dessen Be - trag Fr. 20.– nicht übersteigt. A1 Anhang Gebührentarif § A1-0 Allgemeine Gebühren 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 0.1 Spruchgebühr 0.1.1 für die Behandlung offensichtlich missbräuchlicher Einwendungen 100.– bis 3'000.– 0.1.2 im Rechtsmittelverfahren 100.– bis 5'000.– 0.2 Abschreibungsentscheid 0.– bis 1'000.– 2
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 0.3 Verfügung gestützt auf ein Wiederer - wägungsgesuch 80.– bis 1'000.– 0.4 Anordnungen im Rechtsmittelverfah - ren 0.4.1 Parteibefragung 300.– bis 1'000.– 0.4.2 Rapport der Auskünfte einer Partei oder Dritter 50.– bis 500.– 0.4.3 Augenschein 200.– bis 1'000.– 0.4.4 Einholen von Urkunden oder Aus - künften 15.– bis 60.– 0.5 Entzug einer Bewilligung oder Verlei - hung 100.– bis 3'000.– 0.6 Verfügung einer Ersatzvornahme 100.– bis 1'000.– 0.7 aufsichtsrechtliche Genehmigung 100.– bis 1'000.– 0.8 aufsichtsrechtliche Untersuchung bei Feststellung rechtswidriger Zustände 100.– bis 5'000.– 0.9 Vorladung 15.– 0.10 zweite und weiter Mahnungen 30.– 0.11 Aufforderung zur Einreichung von nicht fristgerecht eingereichten Un - terlagen 20.– bis 50.– 0.12 schriftliche Bescheinigung, Abgabe von Listen, Verzeichnissen oder der - gleichen 10.– bis 60.– 0.13 Einsichtnahme in amtliche Akten oder Auskunft über ihren Inhalt in ei - ner abgeschlossenen Sache 20.– bis 300.– 0.14 Ausfertigung einer Abschrift, je Seite 20.– 0.15 Druckerzeugnisse 0.15.1 Normalgrösse Fotokopie (bis und mit A3) 0.15.1.1 Erstellung durch Personal (einseitig) 1.– 3
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 0.15.1.2 Erstellung durch Personal (doppel - seitig) 1.50 0.15.1.3 selbständige Erstellung (einseitig) 0.30 0.15.1.4 selbständige Erstellung (doppelsei - tig) 0.40 0.15.2 Übergrösse Fotokopie (grösser als A3) 0.15.2.1 Erstellung durch Personal (einseitig) 1.50 0.15.2.2 Erstellung durch Personal (doppel - seitig) 2.50 0.15.3 besondere Erzeugnisse 0.15.3.1 Planscan bis 90 cm Breite bei Abga - be als pdf-Datei, je m ² 2.50 0.15.3.2 Planplot, Plankopie schwarz/weiss bis 90 cm Breite, je m ² 10.– 0.15.3.3 Planplot, Plankopie farbig bis 90 cm Breite, je m ² 15.– 0.16 besonderer Aufwand im Zusam - menhang mit der Anfertigung von Fotokopien, Planscans und Plan - plots, je Stunde 60.– 0.17 Zustellen oder Abholen von Doku - menten, Gegenständen oder derglei - chen durch Boten, je Kilometer 7.– im Minimum 10.– 0.18 Drucksachen, je Seite 0.15 im Minimum 2.– 0.19 Verwahrung oder Verwaltung von Geld, Wertpapieren und wertvollen Gegenständen, je angefangenes Jahr 1 ‰ des Kurswertes, im Mini - mum 50.– 0.20 Verfügung der Rückerstattung von Kantonsbeiträgen bei Zweckentfrem - dung 80.– bis 500.– 4
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 0.21 Benützung von Sitzungs-, Arbeits- oder sonstigen Räumen, je Tag 50.– bis 500.– 0.22 technische oder audiovisuelle Ein - richtungen jeder Art, je Tag 10.– bis 250.– 0.23 Ausführung von Reparaturen an öf - fentlichen Gebäuden oder Einrich - tungen zu Lasten von Dritten sowie Dienstleistungen zu Gunsten von Dritten ausserhalb des ordentlichen Aufgabenbereiches der Baudirektion nach Zeitaufwand im Minimum 50.- 0.24 Benutzung von Fahrzeugen 0.24.1 Personenwagen, je Stunde 40.– 0.24.2 Lieferwagen, je Stunde 65.– 0.24.3 geländegängiger Personenwagen, je Stunde 55.– 0.24.4 Kleinlastwagen, je Stunde 144.– 0.24.5 Lastwagen, je Stunde 162.– 0.24.6 Anhänger, je Stunde 25.– 0.24.7 Pflug, je Stunde 46.– 0.24.8 Streuer, je Stunde 41.– 0.24.9 Greifer für Kran, je Stunde 30.– 0.24.10 Kran für Lastwagen, je Stunde 55.– 0.24.11 Seilwinde zu Kran 18.– 0.25 Benutzung von Spezialfahrzeugen 0.25.1 Teleskoplader, je Stunde 210.– 0.25.2 Arbeitsboot, je Stunde 100.– 0.25.3 Kehrmaschine, je Stunde 150.– 0.25.4 Schneefräse zu Geräteträger, je Stunde 80.– 0.25.5 Rasentraktor, je Stunde 35.– 0.25.6 Geräteträger, je Stunde 105.– 5
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 0.25.7 Wassertank und Schwemmanlage zu Geräteträger 30.– 0.25.8 Hubstapler 2’000 kg, je Stunde 120.– 0.25.9 Holzhackermaschine, je Stunde 90.– 0.25.10 Markiermaschine, je Stunde 42.– 0.25.11 Belagschneidemaschine, je Stunde 32.– 0.25.12 Kompressor 2,2 m ³ , je Stunde 34.– 0.26 Verwendung von Geräten 0.26.1 Vibrationswalze, je Stunde 55.– 0.26.2 Benzin-Kleingeräte, je Stunde 19.– 0.26.3 Elektro-Kleingeräte, je Stunde 12.– 0.26.4 Schweissanlage, je Stunde 26.– 0.26.5 Demarkiermaschine, je Stunde 53.– 0.26.6 Seilwinde zu Geräteträger, je Stunde 35.– 0.26.7 Einachsmäher mit Anbaugerät, je Stunde 65.– 0.26.8 Böschungsmäher hydraulisch zu Ge - räteträger, je Stunde 80.– 0.26.9 Pumpe mit Verbrennungsmotor, je Stunde 25.– 0.26.10 Hochdruckpumpe, je Stunde 45.– 0.26.11 Kanalkamera, je Stunde 40.– 0.27 Verwendung von Signalisationen 0.27.1 Verkehrsregelungsanlage verkehrs - abhängig, je Tag 42.– 0.27.2 Verkehrsregelungsanlage verkehrs - abhängig, je Monat 1'000.– 0.28 Materialzuschläge 15 % auf Einstands - preis 0.29 Deckbelagsarbeiten 6
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 0.29.1 Deckbelag inkl. aller Vorarbeiten wie Fräsen, Voranstrich, Entsorgen; bis 10 m ² , je m ² 300.– 0.29.2 Deckbelag inkl. aller Vorarbeiten wie Fräsen, Voranstrich, Entsorgen; 10- 50 m ² , je m ² 250.– 0.29.3 Deckbelag inkl. aller Vorarbeiten wie Fräsen, Voranstrich, Entsorgen; 50- 100 m ² , je m ² 150.– 0.30 Entschädigungen für: 0.30.1 Gewährung Durchleitungsrecht für Leitungen mit einem Durchmesser kleiner als 20 cm, je Laufmeter 2.– 0.30.2 Gewährung Durchleitungsrecht für Leitungen mit einem Durchmesser kleiner als 50 cm, je Laufmeter 4.– 0.30.3 Gewährung Durchleitungsrecht für Leitungen mit einem Durchmesser kleiner als 100 cm, je Laufmeter 8.– 0.30.4 Gewährung Durchleitungsrecht für Leitungen mit einem Durchmesser grösser als 100 cm, je Laufmeter 12.– 0.30.5 Schachtdeckel mit einem Durchmes - ser kleiner als 80 cm 100.– 0.30.6 Schachtdeckel mit einem Durchmes - ser grösser als 80 cm 200.– 0.30.7 Gewährung Durchleitungsrecht von Rohrblöcken je m ² betoniertem Querschnitt 10.– 0.30.8 Gewährung Ankerrecht für temporä - re Anker je m ² gesicherte Baugru - benwand (gemessen ab OK Baugru - bensohle bis OK Trottoir- oder Strassenfläche) 20.– 7
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 0.31 Entschädigung bei der Verpachtung / Vermietung von kantonalem Grund und Boden, pro Jahr: 0.31.1 je m ² Grünfläche, die als solche ge - nutzt werden 2.– 0.31.2 je m ² übrige Flächen 10.– 0.31.3 je m ² für industrielle oder gewerbli - che Nutzung 15.– § A1-1 Staat, Volk, Behörden 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Gemeinde Kanton 1.1 Bürgerrechtsgesetzge - bung (NG 121.1) 1.1.1 Einbürgerung von Aus - länderinnen oder Aus - ländern 1.1.1.1 Volljährige Einzelperson 1‘400.– bis 1‘600.– 1‘000.– bis 1'500.– 1.1.1.2 Minderjährige Einzelper - son 1‘060.– bis 1‘260.– 800.– bis 1'300.– 1.1.1.3 Ehepaar 2‘100.– bis 2‘300.– 1'300.– bis 1'800.– 1.1.1.4 Minderjährige Person, zusammen mit Elternteil 340.– bis 540.– 200.– bis 400.– 1.1.2 Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen oder Bürgern 1.1.2.1 Einzelperson 500.– bis 700.– 500.– bis 760.– 1.1.2.2 Ehepaar 840.– bis 1‘040.– 650.– bis 960.– 1.1.2.3 Minderjährige Person, zusammen mit Elternteil 80.– bis 180.– 60.– 8
Tarif-Nr. Bezeichnung Gemeinde Kanton 1.1.3 Einbürgerung von Kantonsbürgerinnen oder –bürgern 1.1.3.1 Einzelperson 500.– bis 700.– 1.1.3.2 Ehepaar 840.– bis 1‘040.– 1.1.3.3 Minderjährige Person, zusammen mit Elternteil 80.– bis 180.– 1.1.4 Entlassung aus dem Bürgerrecht 1.1.4.1 Einzelperson 160.– 280.– 1.1.4.2 Ehepaar 240.– 380.– 1.1.4.3 Minderjährige Person, zusammen mit Elternteil 40.– 40.– Wird ein Einbürgerungs - verfahren insbesondere durch einen ablehnen - den Entscheid der kom - munalen oder Bundesin - stanz oder durch Rück - zug des Gesuches vor - zeitig beendet, wird eine angemessen reduzierte Gebühr im Umfang der bisherigen Aufwändun - gen festgesetzt. 2 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 1.2 Niederlassung und Aufenthalt (NG 122.1) 1.2.1 Allgemein 1.2.1.1 Ausstellung des Niederlassungs- oder des Aufenthaltsausweises gebührenfrei 1.2.1.2 Ausstellung oder Verlängerung Heimataus - weis 20.– 1.2.1.3 Wohnsitzbestätigung 20.– 9
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 1.2.1.4 Lebensbestätigung 10.– 1.2.1.5 Postzustellung, Nachbehandlung vernach - lässigter Meldungen und Nachsendung hin - terlegter Schriften 20.– bis 100.– 1.3 Ausländergesetzgebung (NG 122.2) 1.3.1 Wohnsitzbestätigung 1.3.1.1 aktuelle 20.– 1.3.1.2 für Bürgerrechtsnachweis 20.– bis 50.– 1.3.2 Abmeldung 20.– 1.3.3 Lebensbestätigung 10.– 1.3.4 weitere Bescheinigungen 5.– bis 40.– 1.3.5 Zivilstandsänderung 1.3.5.1 ohne Namensänderung 30.– 1.3.5.2 mit Namensänderung 65.– 1.3.6 Wegweisungs-, Ausweisungs-, Entzugs- oder Widerrufsverfügungen, deren Andro - hung sowie Verwarnungen 100.– bis 950.– 1.3.7 Verfügungen betreffend Zwangsmassnah - men 0.– bis 500.– 1.3.8 arbeitsmarktliche Verfügungen 1.3.8.1 Kurzaufenthalt ohne Kontingentsbelastung 100.– 1.3.8.2 Kurzaufenthalt mit Kontingentsbelastung 250.– 1.3.8.3 Aufenthalt 400.– 1.3.8.4 selbständige Erwerbstätigkeit 400.– 1.3.8.5 Androhung oder Anordnung von Sanktionen 250.– bis 600.– 1.3.8.6 Stellenantritt und Stellenwechsel, 100.– bei Personen aus dem Asylbereich gebührenfrei 1.3.8.7 Verlängerung einer bestehenden Bewilli - gung 100.– 1.3.8.8 Arbeitsbewilligung für Schutzbedürftige (S) 100.– 10
§ A1-2 Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege, Vollzug 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 2.1 Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen oder Entscheide, wie sie im schweizerischen oder kanto - nalen Zivilrecht erstinstanzlich vorge - nommen werden durch (NG 211 und 221) 2.1.1 die Gemeinde 2.1.1.1 als kommunale Teilungsbehörde bei der Anmeldung zum Erbgang 50.– bis 100.– 2.1.1.2 Hinterlegung eines Vorsorgeauftrags 60.– 2.1.1.3 Hinterlegung einer Verfügung von Todes wegen 60.– 2.1.2 die Kindes- und Erwachsenen - schutzbehörde 2.1.2.1 im Allgemeinen 150.– bis 2'000.– 2.1.2.2 Entgegennahme von Erklärungen und Ausstellen von Bescheinigungen wie insbesondere Handlungsfähig - keitszeugnissen 20.– bis 200.– 2.1.3 das Amtsnotariat 20.– bis 500.– 2.1.4 die Justiz- und Sicherheitsdirektion 150.– bis 2‘000.– 2.1.5 den Regierungsrat 150.– bis 2‘000.– 2.2 Viehverpfändung 2.2.1 Errichtungseintrag 40.– 2.2.2 Neueintrag, Änderung, Löschung 15.– 2.2.3 Mitteilung, Löschungsermächtigung 15.– 2.2.4 für Eintragungen anderer Amtsstel - len als das Verschreibungsamt am ordentlichen Standort der Pfandsa - che 15.– 2.2.5 Amtshandlungen des Viehinspekto - rats 70.– bis 200.– 11
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 2.3 Bewilligung gestützt auf die Grund - stückerwerbsgesetzgebung (NG 211.3) 200.– bis 6‘000.– 2.4 Bewilligung der Herausgabe von Warenpapieren durch die Lagerhal - terin oder den Lagerhalter (Art. 482 OR [SR 220]) 100.– bis 500.– 2.5 Bewilligung für die transnationale Ehe- und Partnerschaftsvermittlung 500.– bis 800.– 2.6 Grundbuchgesetzgebung (NG 214.1) 2.6.1 Eintragungen / Eigentum an Grund - stücken 2.6.1.1 Handänderung sowie Eintragung oder Übertragung eines selbständi - gen und dauernden Rechtes 1 ‰ der Vertragssumme bis Fr. 3‘000‘000.– im Minimum je Grundstück 200.– ½ ‰ vom Mehrbetrag über Fr. 3‘000‘000.– im Maximum je Grund - stück 8’000.– Die Gebühr ist nach dem Wert der amtlichen Güterschatzung zu be - rechnen, wenn die Vertragssumme niedriger oder nicht angegeben ist. Bei periodischen Leistungen wird die Gebühr von der Summe der Leistun - gen, höchstens jedoch vom zwanzig - fachen Betrag einer Jahresleistung berechnet. Bei Tauschgeschäften ist - stand besonders zu berechnen. In Fällen gemäss Art. 103 FusG (SR 221.301) richtet sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand. 2.6.1.2 Teilung (Parzellierung) oder Vereini - gung von Grundstücken ½ ‰ der Güterschatzung im Minimum je neu - es Grundstück 200.– 12
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag im Maximum je neues Grundstück 8’000.– Ist die Teilung (Parzellierung) oder Vereinigung mit einer Handänderung gemäss Ziff. 2.6.1.1 verbunden, ent - fällt diese Gebühr. 2.6.1.3 Aufteilung eines Grundstückes in Stockwerkeigentum oder Miteigen - tum ½ ‰ der Güterschatzung im Minimum 200.– im Maximum 8’000.– 2.6.1.4 Umwandlung von Gesamteigentum in Miteigentum sowie Änderung der Quoten bei Miteigentum ½ ‰ der Güterschatzung im Minimum 200.– im Maximum 8’000.– 2.6.1.5 Berichtigung eines Grundbucheintra - ges wegen Ein- oder Austritten von Mitgliedern einer Gesellschaft zur gesamten Hand oder wegen Ände - rung der Gesellschafts- beziehungs - weise Gemeinschaftsform oder in anderen Fällen der Gesamtnachfol - ge 200.– 2.6.1.6 Anlage eines neuen Grundbuchblat - tes 50.– 2.6.1.7 Namensänderung 30.– 2.6.1.8 Jede Änderung oder Ergänzung der Beschreibung eines Grundstückes (Flächenmass, Ortsbezeichnung, Kulturart, Gebäude usw.) 30.– 2.6.2 Eintragungen / Dienstbarkeiten und Grundlasten 2.6.2.1 Eintragung, Ergänzung oder Abän - derung einer Personal- oder Grund - dienstbarkeit 50.– 13
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 2.6.2.2 Eintragung, Ergänzung oder Abän - derung einer Grundlast 2 ‰ des Re - alwertes im Minimum 200.– 2.6.3 Grundpfandrechte 2.6.3.1 Eintragung eines Grundpfandrechtes 2 ‰ der Pfandsumme bis Fr. 3‘000‘000.– im Minimum 100.– 1 ‰ vom Mehrbetrag über Fr. 3‘000‘000.– im Maximum 8’000.– 2.6.3.2 Änderung oder Umwandlung der Pfandart 1 ‰ der Pfandsumme im Minimum 100.– 2.6.3.3 Ausfertigung eines Schuldbriefes oder eines Grundbuchauszuges über die Eintragung einer Grundpfandver - schreibung, einschliesslich Formular 100.– 2.6.3.4 Zerlegung eines Pfandrechtes, Auf - teilung auf mehrere Liegenschaften, Pfandaustausch, je neu ausgefertig - ten Pfandtitel 100.– 2.6.3.5 Zusammenzug mehrerer Pfandtitel oder Grundpfandverschreibungen in ein Pfandrecht, je Titel 100.– 2.6.3.6 Pfandvermehrung oder Pfandentlas - sung, je Pfandrecht 30.– im Maximum je Grundstück 300.– 2.6.3.7 Neuausfertigung eines Titels anstelle eines kraftlos erklärten, beschädig - ten oder unübersichtlich gewordenen Pfandtitels 100.– 2.6.3.8 Einschreibung im Gläubigerregister, je Pfandrecht 30.– 14
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 2.6.3.9 Umwandlung innerhalb der gleichen Pfandart je Pfandrecht 50.– im Maximum je Grundstück 300.– 2.6.3.10 Alle übrigen Eintragungen, wie Re - duktion der Pfandsumme, Änderung der Bestimmungen über Verzinsung oder Rückzahlung, Änderung des Ranges oder des Vorganges, Rang - vorstellung von Dienstbarkeiten oder Grundlasten, je Pfandrecht 30.– 2.6.4 Vormerkungen 2.6.4.1 Vormerkung eines Kaufs– oder Rückkaufsrechtes 200.– 2.6.4.2 Alle übrigen Vormerkungen 50.– im Maximum je Anmeldung 300.– 2.6.5 Anmerkungen 200.– 2.6.5.1 Anmerkung von Zugehör 200.– 2.6.5.2 Alle übrigen Anmerkungen 30.– im Maximum je Anmeldung 300.– 2.6.6 Löschungen 2.6.6.1 Löschung eines Grundbuchblattes 50.– 2.6.6.2 Löschung einer Dienstbarkeit, einer Grundlast oder eines Pfandrechts 30.– im Maximum je Anmeldung 300.– 2.6.6.3 Alle übrigen Löschungen 30.– im Maximum je Anmeldung 300.– 2.6.7 Einzelabfrage Grundbuchauszug, soweit nicht Pauschalgebühr nach Ziffer 2.6.8 2.6.7.1 Elektronisch 20.– 2.6.7.2 Physisch 30.– 15
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 2.6.8 Pauschalgebühr je Jahr für elektroni - sche Auszüge mit unbeschränktem Zugriff 2.6.8.1 Banken 0.005 ‰ des Hypothe - karvolumens im Kanton, im Minimum Fr. 2'000.- 2.6.8.2 im Hypothekargeschäft tätige Ver - sicherungen 0.005 ‰ des Hypothe - karvolumens im Kanton, im Minimum Fr. 2‘000.- 2.6.8.3 Pensionskassen Fr. 1.- je aktivversi - cherte Person mit Wohnsitz im Kanton, im Minimum Fr. 2'000.- 2.6.8.4 Anwälte / Urkundspersonen Fr. 2‘000.- je Anwalt / Urkundsperson (Fr. 500.- für jeden weite - ren Anwalt / jede wei - tere Urkundsperson im gleichen Büro) 2.6.8.5 Private / Dritte Fr. 1‘000.- bis Fr. 3‘000.- (je nach Nut - zungsintensität) 2.7 Anwaltsgesetzgebung (NG 267.1) 2.7.1 Eintrag oder Löschung im Anwaltsre - gister oder in der öffentlichen Liste 100.– 2.7.2 Entscheid über die Zulassung zum Eignungsgespräch, zur Anwalts- oder Eignungsprüfung 400.– 2.7.3 für jede Klausurarbeit 500.– 2.7.4 für die mündliche Prüfung 1‘200.– 2.7.5 für das Eignungsgespräch 600.– bis 1‘000.– 2.7.6 für das Disziplinarverfahren 400.– bis 3‘000.– 16
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 2.7.7 bei der Wiederholung von Prüfungs - teilen werden die gleichen Gebühren erhoben 2.7.8 für alle anderen Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Entscheide der Anwaltskommission 100.– bis 3‘000.– 2.8 Beurkundungsgesetzgebung (NG 268.1) (Gebühren im Zusam - menhang mit der Beurkundungsprü - fung sind vorschussweise zu entrich - ten) 2.8.1 Entscheid über die Zulassung 200.– bis 300.– 2.8.2 für die schriftliche Prüfung 300.– bis 600.– 2.8.3 für die mündliche Prüfung 400.– bis 800.– 2.8.4 bei der Wiederholung einer ganzen Prüfung werden die gleichen Gebüh - ren erhoben 2.8.5 bei der Wiederholung von Prüfungs - teilen setzt die Beurkundungskom - mission die Gebühren entsprechend fest 2.8.6 Disziplinarverfahren 400.– bis 3‘000.– 2.8.7 für alle anderen Amtshandlungen, Dienstleistungen, Verfügungen und Entscheide der Beurkundungskom - mission 100.– bis 3‘000.– 2.9 Straf- und Massnahmenvollzug (NG 273.3) Die vom Vollzugs- und Be - währungsdienst in Rechnung zu stel - lenden Kostenbeteiligungen richten sich nach der Kostgeldliste (Vollzugskosten und Gebührentarif) des Strafvollzugskonkordates der Nordwest- und lnnerschweizer Kantone, wobei beim Kostenrahmen der Maximalansatz zu verwenden ist. 17
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 2.10 Gefängnis (NG 273.4) Tagessätze für: 2.10.1 Polizeigewahrsam, vorläufige Fest - nahme, Untersuchungs- und Sicher - heitshaft, Auslieferungshaft 200.– bis 300.– 2.10.2 Normalvollzug, Ersatzfreiheitsstrafen 230.– bis 330.– 2.10.3 Massnahmenvollzug 230.– bis 330.– 2.10.4 Halbgefangenschaft 130.– bis 230. 2.10.5 Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft 200.– bis 300.– 2.10.6 Substitutionsbehandlung 23.– bis 40.– § A1-3 Bildung, Kultur 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 3.1 Berufsbildungsgesetzgebung (NG 313.1) 3.1.1 Bearbeitung des Aufnahmegesuches in Sachen Brückenangebot 100.– Aufnahmeprüfung zum lehrbegleite - ten Berufsmaturitätslehrgang 75.– 3.2 Amtshandlungen oder Dienstleistun - gen betreffend das Nidwaldner Mu - seum (NG 321.1) 3.2.1 Eintritt 5.– bis 10.– 3.2.2 Führungen 3.2.2.1 für innerkantonale Schule gebührenfrei 3.2.2.2 1 Führer 150.– 3.2.2.3 1 Führer für ausserkantonale Schule 100.– 3.2.2.4 2 Führer 300.– 3.2.2.5 2 Führer für ausserkantonale Schule 170.– 3.2.2.6 3 Führer 400.– 18
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 3.2.2.7 3 Führer für ausserkantonale Schule 220.– 3.2.2.8 4 Führer 500.– 3.2.2.9 4 Führer für ausserkantonale Schule 270.– 3.2.3 Festung Fürigen 3.2.3.1 ausserordentliche Öffnung (wenn mit Führung exklusive deren Kosten) 50.– 3.2.3.2 ausserordentliche Öffnung, je Stun - de, wenn ohne Führung 100.– 3.2.4 Winkelriedhaus 3.2.4.1 Raumvermietung allgemein (zuzüg - lich Fr. 40.- je Stunde für erforderli - ches Personal) 300.– 3.2.4.2 Raumvermietung kulturell (zuzüglich Fr. 40.- je Stunde für erforderliches Personal) 150.– 3.3 Archivierungsgesetzgebung (NG 323.1) 3.3.1 Archivierung von Papierdossiers ge - mäss Art. 16 ArchG 3.3.1.1 Infrastruktur pauschal je Jahr und Regallaufmeter 9.90 3.3.1.2 zuzüglich Dienstleistungen pauschal je Jahr und Archivdossier 0.18 3.3.2 Archivierung von digitalen Dossiers gemäss Art. 16 ArchG 3.3.2.1 Infrastruktur je Jahr gemäss Abrechnung ILZ 3.3.2.2 zuzüglich Dienstleistungen pauschal je Jahr und Archivdossier 0.18 3.3.3 Benutzung Reproduktionen für Publi - kationen 50.– 3.3.4 Benutzung von Archivgut für gewerb - liche Zwecke gemäss Art. 28 ArchG 500.– bis 5'000.– 19
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 3.3.5 Transkription oder Bestätigung aus Archivgut nach Zeitaufwand 3.3.5.1 im Minimum 20.– 3.3.6 Scan aus Archivgut durch Archivper - sonal, bis A3, je Seite, 1.– 3.3.7 Recherchen und wissenschaftliche Dienstleistungen bei der Einsicht - nahme in Archivgut, nach Zeitaufwand 3.3.7.1 im Minimum 200.– 3.4 Bewilligung gemäss Naturschutzge - setzgebung (NG 331.1) 100.– bis 2'000.– § A1-4 Militär, Zivilschutz 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 4.1 Militärgesetzgebung (NG 411.1) 4.1.1 Dienstbüchlein-Duplikat 100.– bis 300.– 4.1.2 Waffenplatz Wil b/ Stans, Schiess- und Ausbildungsplatz Gnappiried, Beherbergung, Infrastruktur Verpfle - gung, Tagungs-, Arbeits- und Lager - räume, Parkierung, Mehrzweckhalle, Fitnessraum, Gelände & Plätze etc., Schiessen, Gebäude und Anlässe gemäss Preisliste Kurzvermietungen ar - masuisse 4.1.3 zusätzliche Leistungen, je Stunde 4.1.3.1 ausserordentlicher Betreuungs-, Ein - richtungs- oder Reinigungsaufwand 100.– 4.1.3.2 Aufwand Securitas bei Nacht- und Wochenendbelegung, je Kontroll - 40.– 4.1.4 zusätzliche Leistungen Wäsche, je Wäschesack 10.– 2 20
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 4.2 Zentrum Bevölkerungsschutz 4.2.1 Plenarsaal, halber / ganzer Tag 150.– / 250.– 4.2.2 Klassenzimmer, halber / ganzer Tag 90.– / 150.– 4.2.3 Raum Bistro Aawasser exklusive, halber / ganzer Tag 150.– / 250.– 4.2.4 Ausbildungsparcours, Stunde / Tag 100.– / 800.– 4.2.5 Brandkojen, Stunde / Tag 50.– / 400.– 4.2.6 Trocknungsraum 50.– 4.2.7 Garderobe / Duschen 100.– 4.3 Zivilschutzgesetzgebung (NG 421.1) 4.3.1 Prüfung, Genehmigung oder Abnahme von Schutzraumprojekten 150.– bis 300.– 4.3.2 Nachkontrolle 150.– bis 300.– 4.3.3 Befreiungsverfügung betreffend Schutz - raumbaupflicht 100.– bis 200.– 4.3.4 Verfügung betreffend Leistung eines Ersatz - beitrages 150.– 4.3.5 Vorprüfung von Projekten 80.– 4.3.6 Administrativgebühr für Bearbeitung oder Bereitstellung von Zivilschutzmaterial zur leihweisen Abgabe an Dritte 100.– 4.3.7 Gebühr für die Einvernahme bei Straffällen 50.– 4.3.8 Gebühr für die Verwarnung bei Straffällen 100.– 4.3.9 Zivilschutzeinsatz zu Gunsten von Veran - staltungen 4.3.9.1 Erstellen Leistungsvereinbarung mit Veran - stalter 200.– 4.3.9.2 Einsatz an Wochenend- und Feiertagen, je Tag 50.– § A1-5 Finanzen 1 21
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 5.1 Schatzungen für landwirtschaftliche Grundstücke im Sinne des Bundesgeset - zes über das bäuerliche Bodenrecht 300.– bis 1‘500.– 5.2 Revisionsschatzungen auf eigenes Begeh - ren, Schatzungswert 5.2.1 bis Fr. 500‘000.– 200.– bis 500.– 5.2.2 von Fr. 500‘000.– bis Fr. 1‘000‘000.– 300.– bis 800.– 5.2.3 Über Fr. 1‘000‘000.– 400.– bis 4‘000.– 5.3 Schatzungen gemäss ZGB (SR 210) so - wie Verkehrswertschatzungen; Schat - zungswert 5.3.1 bis Fr. 500‘000.– 250.– bis 600.– 5.3.2 von Fr. 500‘000.– bis Fr. 1‘000‘000.– 400.– bis 1‘000.– 5.3.3 über Fr. 1‘000‘000.– 500.– bis 5‘000.– 5.4 Zusatzgebühr für ausführlichen Schat - zungsbericht 200.– bis 2’000.– § A1-6 Bau, Strassen, Wasser, Energie, Verkehr 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 6.1 Planungs- und Baugesetzgebung 6.1.1 Verfügungen und Stellungnahmen kom - munaler Instanzen (einschliesslich der Spruchgebühr für die Behandlung der Einwendungen) 100.– bis 25'000.– 6.1.2 Verfügungen und Stellungnahmen kantonaler Instanzen 100.– bis 20'000.– 6.2 Bewilligung gemäss Strassengesetzge - bung (NG 621.1) 100.– bis 10'000.– 6.3 Verfügung gemäss Gewässergesetzge - bung (NG 631.1) 100.– bis 720'000.– 6.4 Verfügung gemäss Energiegesetzge - 100.– bis 1'000.– 22
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 6.5 Verfügung gemäss Verkehrsgesetzge - bung (Personenbeförderung; NG 652.1) 6.5.1 Bewilligung von Transporten von Schü - lerinnen- oder Schülern oder von Arbei - terinnen- oder Arbeitern sowie von Werkverkehr 150.– bis 400.– 6.5.2 übrige Bewilligungen 200.– bis 1'000.– 6.6 Luftseilbahnen und Skilifte (NG 653.1) 6.6.1 Bau- oder Betriebsbewilligung nach Art. 3 des Konkordats (NG 653.11) 100.– bis 500.– 6.6.2 jährliche Gebühr gemäss Konkordat 6.6.3 kantonaler Zuschlag von 5 % für allge - meine Kontrollkosten 6.6.4 Erfordert die Kontrolle einer Anlage einen Mehraufwand, wird dieser dem Betriebsinhaber zum Selbstkostenpreis zusätzlich in Rechnung gestellt. 6.7 Schifffahrt (NG 654.1) 6.7.1 Bewilligung für Versuchsfahrten und nautische Veranstaltungen 100.– bis 1'000.– 6.7.2 Kennzeichnung oder Abnahme nicht öf - fentlicher Häfen oder Landestellen, je Bewilligung 250.– bis 350.– 6.7.3 Sondertransport, je Bewilligung 60.– bis 600.– 6.7.4 Ausnahmebewilligung gemäss Art. 163 Abs. 1 lit. c-i und Art. 166 Abs. 3 BSV (SR 747.201.1), je Bewilligung 250.– bis 350.– 6.7.5 andere, nicht ausdrücklich genannte Be - willigungen 50.– bis 300.– 6.7.6 polizeiliche Briefzustellung auf Anord - nung der Zulassungs- oder Administrativbehörde 100.– bis 300.– 23
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 6.7.7 Entzug von Kontrollschildern, Auswei - sen oder Bewilligungen durch die Poli - zei auf Anordnung der Zulassungs- oder Administrativbehörde 100.– bis 300.– 6.8 Verfügungen gemäss Luftfahrtgesetzge - bung (NG 655.1) 200.– bis 2'000.– § A1-7 Gesundheit, Umweltschutz 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 7.1 Gesundheitsgesetzgebung (NG 711.1) 7.1.1 Berufsausübungsbewilligung für Ge - sundheitsfachpersonen 350.– bis 1‘200.– 7.1.2 Bewilligung der Stellvertretungen von Gesundheitsfachpersonen 350.– bis 1'200.– 7.1.3 Bewilligungsverlängerung gemäss Art. 27 Abs. 1 Ziff. 2 Gesundheitsgesetz (GesG) 250.– 7.1.4 Betriebsbewilligungen gemäss Art. 38 Abs. 1 Ziff. 1-3 GesG 800.– bis 40‘000.– 7.1.5 Betriebsbewilligungen gemäss Art. 38 Abs. 1 Ziff. 4-7 sowie Art. 84 GesG 230.– bis 2’500.– 7.1.6 Bewilligung zur Abgabe nicht verschrei - bungspflichtiger Arzneimittel (Art. 85 GesG) 800.– bis 1‘400.– 7.1.7 Bewilligung für die Aufnahme von Per - sonen (Art. 6 BetrG; NG 761.2) 7.1.7.1 an Heime und andere institutionelle Leistungserbringer 300.– bis 5‘000.– - ger 24
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 7.1.8 Aushändigung oder Weiterleitung der Aufzeichnungen gemäss Art. 45 Abs. 4 GesG auf Verlangen der Patientin oder des Patienten nach Ablauf der gesetz - ten Abholungsfrist, je Krankheitsge - schichte 10.– 7.1.9 Abgabe einer Unbedenklichkeitserklä - rung 100.– 7.1.10 Heilmittelkontrolle durch Kantonsapo - thekerin / Kantonsapotheker 7.1.10.1 Grundgebühr für die Inspektion betref - fend Arzneimittel bei Detailhandelsab - gabestellen 390.– 7.1.10.2 Inspektion oder Bearbeitung Massnah - menplan (je Stunde) 160.– 7.1.10.3 Mahnung für nicht fristgerecht einge - reichten Massnahmenplan 30.– 7.1.10.4 Meldebestätigung für Arzneimittel nach eigener Formel (Hausspezialitäten) erstmalig / Änderung 120.– / 80.– 7.1.11 Betäubungsmittelgesetzgebung (NG 716.1) 7.1.11.1 Anbau, Herstellung, Verarbeitung oder Handel mit Betäubungsmitteln 700.– bis 2‘000.– 7.1.11.2 Verkehr mit Betäubungsmitteln 400.– bis 800.– 7.1.11.3 Bewilligungen an Krankenanstalten und Institute 400.– bis 800.– 7.1.11.4 Erneuerung einer Bewilligung 400.– bis 800.– 7.1.11.5 Verfügungen oder Kontrollen gemäss kantonaler Betäubungsmittelverordnung (NG 716.1) 100.– bis 1'000.– 7.1.11.6 Bezug von Betäubungsmittelblöcken (je Block) 15.– 7.1.12 Ausstellen eines Leichenpasses 30.– 25
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 7.1.13 Bezug von eidgenössischen Impfaus - weisen gebührenfrei 7.1.14 Bezug von internationalen Impfauswei - sen, je Ausweis 2.50 7.1.15 Tariffestsetzung gemäss KVG 2'000.– bis 20'000.– 7.1.16 Zulassung von Leistungserbringern 300.– 7.1.17 Bestätigung der Erfüllung der Zulas - sungskriterien oder der Besitzstands - wahrung zu Handen der SASIS AG 100.– 7.2 Umweltschutz (NG 721.1) 7.2.1 Bewilligungen, Zustimmungen, Verfü - gungen oder Begutachtungen gemäss Umweltschutzgesetz 50.– bis 20‘000.– 7.2.2 Gebührenvignetten für die administrati - ven Nebenkosten der Feuerungskon - trolle 20.– bis 40.– 7.2.3 Kontrollen und Nachkontrollen von Feuerungsanlagen nach Zeitaufwand 7.2.4 Bewilligung zum Verbrennen von Wald-, Feld- oder Gartenabfällen 50.– bis 100.– 7.2.5 Vermietung oder leihweise Abgabe von Geräten (Rohrabdruckgerät, Tensiome - ter, andere Messgeräte) je Tag und Stück, je nach Gerät 1.– bis 400.– § A1-8 Wirtschaft 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 8.1 Arbeitsgesetzgebung (NG 731.1) 8.1.1 Plangenehmigung 100.– bis 1‘000.– 8.1.2 Betriebsbewilligung die Hälfte des für die Plangenehmigung er - hobenen Betrages 26
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 8.1.3 Bewilligung zur Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren 100.– 8.1.4 Arbeitszeitbewilligung 100.– 8.1.5 Zuschlag Dauerbewilligung mehrere Tage 50.– 8.1.6 Verfügung nach Art. 51 und 52 ArG (SR 822.11) 100.– bis 400.– 8.2 Land- und Forstwirtschaftsgesetzge - bung (NG 821.1 / 831.1) 8.2.1 Bewilligung der Verkürzung einer or - dentlichen Pachtdauer 200.– bis 500.– 8.2.2 Bewilligung der parzellenweisen Ver - pachtung 200.– bis 500.– 8.2.3 Bewilligung eines Pachtzinses für landwirtschaftliche Gewerbe 200.– bis 500.– 8.2.4 Bewilligung von Ausnahmen vom Realteilungs- oder Zerstückelungs - verbot 200.– bis 750.– 8.2.5 Bewilligung zum Erwerb eines land - wirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstückes 250.– bis 750.– 8.2.6 Erlass einer Feststellungsverfügung nach Art. 84 BGBB (SR 211.412.11) 200.– bis 750.– 8.2.7 Überschreiten der Belastungsgrenze für Darlehen 200.– bis 750.– 8.2.8 Amtshandlungen, Dienstleistungen und Verfügungen im Zusam - menhang mit der Ausrichtung land - wirtschaftlicher Direktzahlungen, je Betrieb 200.– bis 1‘000.– 8.2.9 forstwirtschaftliche Bewilligung der Direktion 150.– bis 1‘200.– 8.2.10 Bewilligung des Amtes für Wald und Energie unter Vorbehalt der Holz - schlagbewilligung 50.– bis 1‘000.– 27
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 8.2.11 Waldfeststellung, für die kein öffentli - ches Interesse besteht 200.– bis 1‘000.– 8.2.12 Anordnung von Einschränkungen auf Waldstrassen oder Waldwegen 100.– bis 500.– 8.2.13 Verfügung der Einstellung unbewil - ligter Holzschläge 150.– bis 600.– 8.2.14 forstwirtschaftliche Verfügung bei mangelhafter Erfüllung oder Nichter - füllung von Aufgaben oder bei Zweckentfremdung, wenn Finanzhil - fen oder Abgeltungen ausgerichtet worden sind 200.– bis 2‘000.– 8.2.15 forstwirtschaftliche Anordnung der Wiederherstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Zustandes 150.– bis 1‘000.– 8.2.16 Zustimmung zu Waldunterabstand gemäss Art. 120 PBG (NG 611.1) 50.– bis 500.– 8.3 Jagdgesetzgebung (NG 841.1) 8.3.1 Jagdlehrgang 600.– 8.3.2 Jagdprüfung 300.– 8.3.3 Erteilung oder Entzug von Bewilli - gungen aller Art, insbesondere der Jagdberechtigung 50.– bis 1‘500.– 8.3.4 Verzicht auf Jagdberechtigung vor dem Jagdbeginn 50.– 8.3.5 Verzugsgebühr bei nicht fristgerech - ter Einreichung der Abschusskontrol - le 100.– 8.3.6 Verwaltungsgebühr bei unverschul - detem Versäumnis der fristgerechten Einreichung des Gesuches um Er - langung des Jagdpatents 50.– 8.3.7 Spezialbewilligung 100.– bis 1‘000.– 8.4 Gastgewerbegesetzgebung (NG 854.1) 28
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 8.4.1 Plangenehmigung nach Zeitaufwand im Minimum 250.– 8.4.2 Bewilligungserteilung 100.– bis 1'000.– 8.4.3 übrige Verfahren 100.– bis 500.– § A1-9 Polizei 1 Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 9.1 Polizeigesetzgebung (NG 911.1) 9.1.1 Polizeipräsenz bei Einsargung und Einlö - ten eines Sarges sowie Abtransport 50.– bis 500.– 9.1.2 Inanspruchnahme der Polizei für Zustel - lung 100.– bis 300.– 9.1.3 Benutzung von Fahrzeugen 9.1.3.1 Personenwagen, je Kilometer 1.50 im Minimum 30.– 9.1.3.2 Kleinbus, je Kilometer 2.– im Minimum 40.– 9.1.3.3 Motorrad, je Kilometer 1.– im Minimum 20.– 9.1.3.4 Motorboot, je Minute 5.– im Minimum 200.– 9.1.4 Einsatz eines Polizeihundes inkl. Hunde - führerin/Hundeführer, je Stunde 120.– 9.1.5 Erstellen von Rapporten 9.1.5.1 Überprüfung eines Legitimations- oder Identifikationsausweises 100.– bis 200.– 9.1.5.2 Fotobericht beschriftet, je Seite 10.– 9.1.5.3 Erstellen eines Situationsplanes, je Stun - de 100.– im Minimum 150.– 29
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 9.1.5.4 Kopie eines Situationsplanes 50.– bis 100.– 9.1.5.5 Anfertigen einer Skizze, je Stunde 100.– im Minimum 150.– 9.1.5.6 Erstellen von Datenträgern, je Medium 50.– 9.1.5.7 Datensicherung Smartphone und Naviga - tion: 1. Datensicherung 75.– jede weitere Datensicherung 50.– 9.1.5.8 Alkohol- oder Drogentest (je Test): - Verwendung Alcometer-Gerät 35.– - Verwendung Drugwipe 90.– - Verwendung beweissicheres Atemalko - holmessgerät 200.– 9.1.5.9 Vornahme einer Pneukontrolle mit Profil - abdruck 15.– 9.1.5.10 Verwendung Profilmessanlage oder Waa - ge 25.– 9.1.5.11 Kopie einer Verkehrsüberwachungsauf - nahme, je Stunde 100.– im Minimum 150.– 9.1.5.12 Abgabe einer Verkehrsweste (leihweise) 5.– 9.1.5.13 Abgabe von Reservetreibstoff (5 Liter) 15.– 9.1.5.14 leihweise Abgabe, je Tag - einer Signaltafel 6.– - einer Blinklampe 4.– - einer Stablampe 5.– - eines Absperrgitters 10.– 9.1.5.15 Verwendung von Ölbinder, je Kessel 20.– 9.1.5.16 Verwahrung eines Fahrzeuges auf dem Abstellplatz, je Tag 10.– 9.1.5.17 Verwahrung eines Fahrzeuges in der Ein - stellhalle, je Tag 20.– 30
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 9.1.5.18 Verwendung eines Metallsuchgerätes, je Tag 75.– 9.1.5.19 Einsatz einer mobilen Alarmanlage 300.– Installation: - einer Diebesfalle, je Stunde 100.– im Minimum 150.– - einer Videoüberwachungsanlage, je Stunde 100.– im Minimum 150.– 9.1.5.21 Bewilligung für den Verkehrsdienst durch Private: - erstmalige Grundgebühr für drei Jahre 100.– bis 500.– - Erneuerung für drei Jahre 100.– bis 300.– 9.1.5.22 Gefahrenmeldeanlagen mit Alarman - schluss bei der Kantonspolizei: - einmalige Anschlusstaxe, inklusive Be - handlungs- und Aufschaltgebühr sowie Erstellen eines Alarmdispositivs 700.– bis 1’000.– - Mutieren der Einsatzunterlagen, Neuer - stellung des polizeilichen Einsatzdisposi - tivs infolge baulicher oder konzeptioneller Änderung nach Zeitaufwand im Minimum 150.– - jährliche Abonnementstaxe, inbegriffen Alarmempfang und Alarmverarbeitung, in - terne Instruktionen, Adressmutationen 600.– bis 800.– - Einsatz der Polizei bei Fehlalarm, je Ein - satz nach Zeitaufwand im Minimum (die Gebühr wird ungeachtet der Ursache des Fehlalarms erhoben) 300.– 9.1.5.23 Gefahrenmeldeanlagen mit örtlicher Alar - mierung oder mit Anschluss bei einer andern Empfangsstelle: Einsatz der Poli - zei bei Fehlalarm, nach Zeitaufwand 31
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag im Minimum (die Gebühr wird ungeachtet der Ursache des Fehlalarms erhoben) 450.– 9.1.5.24 Strassensignalisationen: - Bewilligungen von Betriebswegweisern, Markierungen, Strassenreklamen sowie von touristischen Signalisationen oder Verkehrssignalisationen nach Zeitaufwand im Minimum 50.– - verkehrspolizeiliche Gutachten, je Stun - de 100.– im Minimum 150.– 9.1.5.25 Bewilligung für rad- oder motorsportliche Veranstaltungen 150.– bis 1‘500.– 9.1.5.26 Entzug von Kontrollschildern, Ausweisen oder Bewilligungen durch die Polizei auf Anordnung des Verkehrssicherheitszen - trums 150.– bis 300.– 9.1.5.27 Bezug Hotelmeldeschein (Block) 8.– 9.1.5.28 Ausstellgebühr provisorische Bewilligung Kennzeichendiebstahl/-verlust 25.– 9.1.5.29 Bezug Arbeitsbuch für berufsmässige Motorfahrzugführer und -führerinnen 15.– 9.1.5.30 Ausstellgebühr Ausnahmebewilligung 25.– 9.1.5.31 Bewilligung für verkehrstechnische Mass - nahmen 100.– bis 500.– 9.2 Vollzug der eidgenössischen Preisbe - kanntgabeverordnung (SR 942.211) nach Zeitaufwand im Minimum 100.– 9.3 Ruhetagsgesetzgebung (NG 921.1) 9.3.1 Bewilligung für das saisonale oder tage - weise Offenhalten von Geschäftslokalen oder Verkaufsgeschäften 9.3.1.1 Einzelbetrieb 100.– 9.3.1.2 Grosszentren oder Ladenvereinigungen 500.– 32
Tarif-Nr. Bezeichnung Betrag 9.3.1.3 für zusätzlichen Sonntagsverkauf für Ein - zelbetrieb 100.– 9.3.1.4 Zuschlag für zusätzlichen Sonntagsver - kauf für Grosszentren oder Ladenvereini - gungen 250.– 9.3.2 Ausnahmebewilligung für Tätigkeiten und Veranstaltungen an öffentlichen Ruhe - tagen 100.– bis 1'000.– 9.4 Bewilligung gemäss Geldspielgesetz (NG 932.1) 9.4.1 Verlosungen bei Unterhaltungsanlässen (wie z.B. Tombola, Lottomatch, Bingo) 100.– bis 500.– 9.4.2 Kleinlotterien (Lottomatch) 250.– bis 1‘000.– 9.4.3 kleine Pokerturniere 200.– bis 500.– 9.4.4 lokale Sportwetten 200.– bis 500.– 33
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 20.02.2024 01.03.2024 Erlass Erstfassung 2024-005 34
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 20.02.2024 01.03.2024 Erstfassung 2024-005 35
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