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Kantonsratsbeschluss über einen Nachtrag zur Interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes (Einbezug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit)
über einen Nachtrag zur Interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes (Einbezu g des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit) vom 30. November 2006 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
1. Dem Nachtrag vom 24. Oktober 2006 zur Interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes mit Einbezug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit 3 wird zugestimmt.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 ABl 2006, 1805
2 GDB 101
3 GDB 843.3
Kantonsratsbeschluss über einen Nachtrag zur Interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes (Einbezug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit)
über einen Nachtrag zur Interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes (Einbezu g des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit) vom 30. November 2006 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
1. Dem Nachtrag vom 24. Oktober 2006 zur Interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes mit Einbezug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit 3 wird zugestimmt.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 ABl 2006, 1805
2 GDB 101
3 GDB 843.3
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