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Erwerbsersatzverordnung 1 (EOV)
1. Kapitel: Entschädigung für Dienstleistende
1. Abschnitt: Anspruch auf Entschädigung
Art. 1 Erwerbstätige
Art. 2 Nichterwerbstätige
Art. 3 Kaderbildung von Jugend und Sport (J+S)
2. Abschnitt: Berechnung der Entschädigung
Art. 4 Entschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Art. 5 Ermittlung des vordienstlichen Durchschnittseinkommens bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit regelmässigem Einkommen
Art. 6 Ermittlung des vordienstlichen Durchschnittseinkommens bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit unregelmässigem Einkommen
Art. 7 Entschädigung für Selbstständigerwerbende
Art. 8 Entschädigung für Personen, die gleichzeitig Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbende sind
Art. 9 Entschädigung für Personen, die bis zum Einrücken ein Taggeld bezogen haben
Art. 10 Entschädigung während der Grundausbildung im Zivilschutz
Art. 11 Dauer des Zivildienstes, der einer Rekrutenschule entspricht
3. Abschnitt: Zulage für Betreuungskosten
Art. 12 Zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung
Art. 13 Höhe der Zulage
4. Abschnitt: Betriebszulage für mitarbeitende Familienmitglieder in einem Landwirtschaftsbetrieb
Art. 14
5. Abschnitt: Geltendmachung des Anspruchs
Art. 15 Anmeldung
Art. 16 Bescheinigung der Diensttage
Art. 17 Lohnbescheinigung durch den Arbeitgeber
Art. 18 Geltendmachung des Entschädigungsanpruchs durch Dritte
Art. 19 Zuständige Ausgleichskasse
6. Abschnitt: Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung
Art. 20 Festsetzung der Entschädigung
Art. 21 Auszahlung der Entschädigung
Art. 22 Entschädigung für Personen im Ausland
2. Kapitel: Entschädigung bei Mutterschaft und Vaterschaft ²⁰
1. Abschnitt: Beginn und Ende des Anspruchs auf Entschädigung
Art. 23 ²¹ Beginn des Anspruchs
Art. 24 ²² Dauer der Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen
Art. 25 ²³ Ende des Anspruchs der Mutter
2. Abschnitt: Mindestversicherungsdauer
Art. 26 Anrechnung ausländischer Versicherungszeiten
Art. 27 Herabsetzung der Mindestversicherungsdauer bei vorzeitiger Geburt
3. Abschnitt: Mindesterwerbsdauer
Art. 28 Anrechnung ausländischer Erwerbszeiten
Art. 28 a ³⁶ Anrechnung von Dienstleistungszeiten
Art. 29 Arbeitslose Mütter und Väter
Art. 30 ⁴¹ Arbeitsunfähige Mütter und Väter
4. Abschnitt: Berechnung der Entschädigung
Art. 31 Entschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Art. 32 ⁵⁰ Entschädigung für Selbstständigerwerbende
Art. 33 ⁵¹ Entschädigung für Mütter und Väter, die gleichzeitig Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende sind
5. Abschnitt: Geltendmachung des Anspruchs, Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung
Art. 34 ⁵² Zuständige Ausgleichskasse
Art. 34 a ⁵³ Bescheinigungen
Art. 35 Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung
2 a . Kapitel: ⁵⁹ Entschädigung für die Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes
1. Abschnitt: Anspruch von Pflegeeltern, Stiefeltern sowie arbeitslosen oder arbeitsunfähigen Müttern oder Vätern
Art. 35 a Pflegeeltern
Art. 35 b Stiefeltern
Art. 35 c Arbeitslose Mütter oder Väter
Art. 35 d Arbeitsunfähige Mütter oder Väter
2. Abschnitt: Berechnung der Entschädigung
Art. 35 e Aufteilung unter den Eltern
Art. 35 f Entschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Art. 35 g ⁶³ Entschädigung für Selbstständigerwerbende
Art. 35 h ⁶⁴ Entschädigung für Anspruchsberechtigte, die gleichzeitig Arbeitneh-mende und Selbstständigerwerbende sind
3. Abschnitt: Geltendmachung des Anspruchs, Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung
Art. 35 i Zuständige Ausgleichskasse
Art. 35 j Bescheinigungen
Art. 35 k ⁶⁵ Auszahlung der Entschädigung
2 b . Kapitel: ⁶⁷ Adoptionsentschädigung
1. Abschnitt: Mindestversicherungsdauer und Mindesterwerbsdauer
Art. 35 l Anrechnung ausländischer Versicherungs- und Erwerbszeiten
Art. 35 m Anrechnung von Zeiten mit Taggeldbezug
2. Abschnitt: Berechnung der Entschädigung
Art. 35 n Entschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Art. 35 o Entschädigung für Selbstständigerwerbende
Art. 35 p Entschädigung für Anspruchsberechtigte, die gleichzeitig Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende sind
3. Abschnitt: Geltendmachung des Anspruchs, Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung
Art. 35 q Zuständige Ausgleichskasse
Art. 35 r Bescheinigungen
Art. 35 s Auszahlung der Entschädigung
3. Kapitel: Gemeinsame Bestimmungen
Art. 36 ⁶⁹ Beitragssatz
Jährliches Erwerbseinkommen in Franken | Beitragssatz in Prozent des Erwerbseinkommens | ||
---|---|---|---|
von mindestens | aber weniger als | ||
9 800 | 17 500 | 0,269 | |
17 500 | 21 300 | 0,275 | |
21 300 | 23 800 | 0,281 | |
23 800 | 26 300 | 0,287 | |
26 300 | 28 800 | 0,293 | |
28 800 | 31 300 | 0,299 | |
31 300 | 33 800 | 0,312 | |
33 800 | 36 300 | 0,324 | |
36 300 | 38 800 | 0,336 | |
38 800 | 41 300 | 0,349 | |
41 300 | 43 800 | 0,361 | |
43 800 | 46 300 | 0,373 | |
46 300 | 48 800 | 0,392 | |
48 800 | 51 300 | 0,410 | |
51 300 | 53 800 | 0,429 | |
53 800 | 56 300 | 0,448 | |
56 300 | 58 800 | 0,466. ⁷¹ |
Art. 37 Beitragsabrechnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Art. 38 Beitragsabrechnung für Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige
Art. 39 Abrechnung
Art. 40 Uneinbringliche Rückerstattungen
Art. 41 Deckung der Verwaltungskosten
Art. 42 Anwendbare Bestimmungen
4. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 43 Vollzug
Art. 44 Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 45 Änderung bisherigen Rechts
Art. 46 Übergangsbestimmung
Art. 47 Inkrafttreten
Erwerbsersatzverordnung 1 (EOV)
1. Kapitel: Entschädigung für Dienstleistende
1. Abschnitt: Anspruch auf Entschädigung
Art. 1 Erwerbstätige
Art. 2 Nichterwerbstätige
Art. 3 Kaderbildung von Jugend und Sport (J+S)
2. Abschnitt: Berechnung der Entschädigung
Art. 4 Entschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Art. 5 Ermittlung des vordienstlichen Durchschnittseinkommens bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit regelmässigem Einkommen
Art. 6 Ermittlung des vordienstlichen Durchschnittseinkommens bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit unregelmässigem Einkommen
Art. 7 Entschädigung für Selbstständigerwerbende
Art. 8 Entschädigung für Personen, die gleichzeitig Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbende sind
Art. 9 Entschädigung für Personen, die bis zum Einrücken ein Taggeld bezogen haben
Art. 10 Entschädigung während der Grundausbildung im Zivilschutz
Art. 11 Dauer des Zivildienstes, der einer Rekrutenschule entspricht
3. Abschnitt: Zulage für Betreuungskosten
Art. 12 Zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung
Art. 13 Höhe der Zulage
4. Abschnitt: Betriebszulage für mitarbeitende Familienmitglieder in einem Landwirtschaftsbetrieb
Art. 14
5. Abschnitt: Geltendmachung des Anspruchs
Art. 15 Anmeldung
Art. 16 Bescheinigung der Diensttage
Art. 17 Lohnbescheinigung durch den Arbeitgeber
Art. 18 Geltendmachung des Entschädigungsanpruchs durch Dritte
Art. 19 Zuständige Ausgleichskasse
6. Abschnitt: Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung
Art. 20 Festsetzung der Entschädigung
Art. 21 Auszahlung der Entschädigung
Art. 22 Entschädigung für Personen im Ausland
2. Kapitel: Entschädigung bei Mutterschaft und Entschädigung des andern Elternteils ²⁴
1. Abschnitt: Beginn und Ende des Anspruchs auf Entschädigung
Art. 23 ²⁵ Beginn des Anspruchs
Art. 24 ²⁶ Dauer der Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen
Art. 25 ²⁷ Ende des Anspruchs der Mutter
2. Abschnitt: Mindestversicherungsdauer
Art. 26 Anrechnung ausländischer Versicherungszeiten
Art. 27 Herabsetzung der Mindestversicherungsdauer bei vorzeitiger Geburt
3. Abschnitt: Mindesterwerbsdauer
Art. 28 Anrechnung ausländischer Erwerbszeiten
Art. 28 a ⁴¹ Anrechnung von Dienstleistungszeiten
Art. 29 Arbeitslose Mutter und arbeitsloser anderer Elternteil
Art. 30 ⁴⁸ Arbeitsunfähige Mutter und arbeitsunfähiger anderer Elternteil
4. Abschnitt: Berechnung der Entschädigung
Art. 31 Entschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Art. 32 ⁶⁰ Entschädigung für Selbstständigerwerbende
Art. 33 ⁶¹ Entschädigung für die Mutter und den andern Elternteil, die gleichzeitig Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende sind
5. Abschnitt: Geltendmachung des Anspruchs, Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung
Art. 34 ⁶² Zuständige Ausgleichskasse
Art. 34 a ⁶³ Bescheinigungen
Art. 35 Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung
2 a . Kapitel: ⁷⁰ Entschädigung für die Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes
1. Abschnitt: Anspruch von Pflegeeltern, Stiefeltern sowie von der arbeitslosen oder arbeitsunfähigen Mutter oder dem arbeitslosen oder arbeitsunfähigen andern Elternteil ⁷¹
Art. 35 a Pflegeeltern
Art. 35 b Stiefeltern
Art. 35 c ⁷² Arbeitslose Mutter oder arbeitsloser anderer Elternteil
Art. 35 d Arbeitsunfähige Mutter oder arbeitsunfähiger anderer Elternteil
2. Abschnitt: Berechnung der Entschädigung
Art. 35 e Aufteilung unter den Eltern
Art. 35 f Entschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Art. 35 g ⁷⁹ Entschädigung für Selbstständigerwerbende
Art. 35 h ⁸⁰ Entschädigung für Anspruchsberechtigte, die gleichzeitig Arbeitneh-mende und Selbstständigerwerbende sind
3. Abschnitt: Geltendmachung des Anspruchs, Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung
Art. 35 i Zuständige Ausgleichskasse
Art. 35 j Bescheinigungen
Art. 35 k ⁸¹ Auszahlung der Entschädigung
2 b . Kapitel: ⁸³ Adoptionsentschädigung
1. Abschnitt: Mindestversicherungsdauer und Mindesterwerbsdauer
Art. 35 l Anrechnung ausländischer Versicherungs- und Erwerbszeiten
Art. 35 m Anrechnung von Zeiten mit Taggeldbezug
2. Abschnitt: Berechnung der Entschädigung
Art. 35 n Entschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Art. 35 o Entschädigung für Selbstständigerwerbende
Art. 35 p Entschädigung für Anspruchsberechtigte, die gleichzeitig Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende sind
3. Abschnitt: Geltendmachung des Anspruchs, Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung
Art. 35 q Zuständige Ausgleichskasse
Art. 35 r Bescheinigungen
Art. 35 s Auszahlung der Entschädigung
3. Kapitel: Gemeinsame Bestimmungen
Art. 36 ⁸⁷ Beitragssatz
Jährliches Erwerbseinkommen in Franken | Beitragssatz in Prozent des Erwerbseinkommens | ||
---|---|---|---|
von mindestens | aber weniger als | ||
9 800 | 17 500 | 0,269 | |
17 500 | 21 300 | 0,275 | |
21 300 | 23 800 | 0,281 | |
23 800 | 26 300 | 0,287 | |
26 300 | 28 800 | 0,293 | |
28 800 | 31 300 | 0,299 | |
31 300 | 33 800 | 0,312 | |
33 800 | 36 300 | 0,324 | |
36 300 | 38 800 | 0,336 | |
38 800 | 41 300 | 0,349 | |
41 300 | 43 800 | 0,361 | |
43 800 | 46 300 | 0,373 | |
46 300 | 48 800 | 0,392 | |
48 800 | 51 300 | 0,410 | |
51 300 | 53 800 | 0,429 | |
53 800 | 56 300 | 0,448 | |
56 300 | 58 800 | 0,466. ⁸⁹ |