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Version: 21.03.1959
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Entscheid betreffend den Schutz der Schwefel- und Alpenanemonen sowie der Enzianpflanzen jeder Gattung in der nachstehend bezeichneten Gegend auf Gebiet der Gemeinden Lens, Chermignon, Montana, Randogne und Icogne

Entscheid betreffend den Schutz der Schwefel- und Alpenanemonen sowie der Enzianpflanzen jeder Gattung in der nachstehend bezeichneten Gegend auf Gebiet der Gemeinden Lens, Chermignon, Montana, Randogne und Icogne vom 27.02.1959 (Stand 22.03.1959) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen das Begehren des Verkehrsvereins von Crans vom 1. Oktober
1958, wonach dieser den Staatsrat ersucht, das Pflücken der Schwefel- und Alpenanemonen sowie der Enzianpflanzen jeder Gattung in der nach - stehend begrenzten Gegen zu verbieten; eingesehen die Vormeinung des kantonalen Forstinspektorates und den Umstand, dass von seiten der Territorialgemeinden keine Einsprache erho - ben wurde; in Anwendung von Artikel 4 des Staatsratsbeschlusses über den Schutz der wildwachsenden Pflanzen vom 3. April 1936; auf Antrag des Bau- und Forstdepartementes, entscheidet:
Art. 1
1 Das Pflücken und das Ausgraben der Schwefel- und Alpenanemonen so - wie der Enzianpflanzen jeder Gattung in der nachstehend begrenzten Ge - gend (Topogr. Karte 1:50'000) ist verboten: Chrèhèta Punkt 1399 - Militär - baracken - Briesse Punkt 1312 - Abzweigung nach dem Sanaval - Punkt
1241 - Punkt 1308 - Bluche Punkt 1278 - Strasse Siders-Montana und Strasse von Plumachit Punkt 1558 - Vermala Punkt 1672 - Ar Nouva Punkt
1790 - Mentary Punkt 1707 - Pas de l'Ours Punkt 1475 - Pra Recoula Punkt 1304 - Chrèhèta Punkt 1399. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
Art. 2
1 Die Zuwiderhandlungen gegen den vorliegenden Entscheid werden vom Bau- und Forstdepartement gemäss Artikel 7 des Staatsratsbeschlusses vom 3 April 1936 bestraft.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
27.02.1959 22.03.1959 Erlass Erstfassung RO/AGS 1959 f 3 | d 3
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 27.02.1959 22.03.1959 Erstfassung RO/AGS 1959 f 3 | d 3
Version: 21.03.1959
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Entscheid betreffend den Schutz der Schwefel- und Alpenanemonen sowie der Enzianpflanzen jeder Gattung in der nachstehend bezeichneten Gegend auf Gebiet der Gemeinden Lens, Chermignon, Montana, Randogne und Icogne

Entscheid betreffend den Schutz der Schwefel- und Alpenanemonen sowie der Enzianpflanzen jeder Gattung in der nachstehend bezeichneten Gegend auf Gebiet der Gemeinden Lens, Chermignon, Montana, Randogne und Icogne vom 27.02.1959 (Stand 22.03.1959) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen das Begehren des Verkehrsvereins von Crans vom 1. Oktober
1958, wonach dieser den Staatsrat ersucht, das Pflücken der Schwefel- und Alpenanemonen sowie der Enzianpflanzen jeder Gattung in der nach - stehend begrenzten Gegen zu verbieten; eingesehen die Vormeinung des kantonalen Forstinspektorates und den Umstand, dass von seiten der Territorialgemeinden keine Einsprache erho - ben wurde; in Anwendung von Artikel 4 des Staatsratsbeschlusses über den Schutz der wildwachsenden Pflanzen vom 3. April 1936; auf Antrag des Bau- und Forstdepartementes, entscheidet:
Art. 1
1 Das Pflücken und das Ausgraben der Schwefel- und Alpenanemonen so - wie der Enzianpflanzen jeder Gattung in der nachstehend begrenzten Ge - gend (Topogr. Karte 1:50'000) ist verboten: Chrèhèta Punkt 1399 - Militär - baracken - Briesse Punkt 1312 - Abzweigung nach dem Sanaval - Punkt
1241 - Punkt 1308 - Bluche Punkt 1278 - Strasse Siders-Montana und Strasse von Plumachit Punkt 1558 - Vermala Punkt 1672 - Ar Nouva Punkt
1790 - Mentary Punkt 1707 - Pas de l'Ours Punkt 1475 - Pra Recoula Punkt 1304 - Chrèhèta Punkt 1399. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
Art. 2
1 Die Zuwiderhandlungen gegen den vorliegenden Entscheid werden vom Bau- und Forstdepartement gemäss Artikel 7 des Staatsratsbeschlusses vom 3 April 1936 bestraft.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
27.02.1959 22.03.1959 Erlass Erstfassung RO/AGS 1959 f 3 | d 3
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 27.02.1959 22.03.1959 Erstfassung RO/AGS 1959 f 3 | d 3
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