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Version: 06.04.1994
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Grossratsbeschluss über die kantonale Notrufzentrale

Grossratsbeschluss über die kantonale Notrufzentrale vom 7. April 1994 (Stand 7. April 1994) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 17. August 1993 1 Kenntnis genom - men und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Das Projekt für Errichtung und Betrieb einer kantonalen Notrufzentrale sowie der Kostenvoranschlag von Fr. 5 550 300.– für die Errichtung der kantonalen Not - rufzentrale werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 4 052 520.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften mit einer zehnjährigen Tilgungsfrist 1995 bis 2004» belastet. Ziff. 3
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Ände - rungen des Projektes zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder technischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umge - staltet wird. Ziff. 4
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückzuführen sind, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
1 ABl 1993, 1841.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 23. Februar 1994; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 7. April 1994; in Vollzug ab 7. April 1994.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
3 Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erklären:
4 Der Grossratsbeschluss über die kantonale Notrufzentrale ist am 7. April 1994 rechtsgültig geworden, nachdem innert der Referendumsfrist vom 7. März 1994 bis 6. April 1994 kein Begehren um Anordnung einer Volksabstimmung gestellt worden ist. 5 Der Grossratsbeschluss wird ab 7. April 1994 angewendet.
3 Art. 7 Abs. 1 RIG, sGS 125.1 .
4 ABl 1994, 759.
5 Referendumsvorlage siehe ABl 1994, 452.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 29–24 07.04.1994 07.04.1994 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
07.04.1994 07.04.1994 Erlass Grunderlass 29–24
Version: 07.04.1994
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Grossratsbeschluss über die kantonale Notrufzentrale

Grossratsbeschluss über die kantonale Notrufzentrale vom 7. April 1994 (Stand 7. April 1994) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 17. August 1993 1 Kenntnis genom - men und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Das Projekt für Errichtung und Betrieb einer kantonalen Notrufzentrale sowie der Kostenvoranschlag von Fr. 5 550 300.– für die Errichtung der kantonalen Not - rufzentrale werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 4 052 520.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften mit einer zehnjährigen Tilgungsfrist 1995 bis 2004» belastet. Ziff. 3
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Ände - rungen des Projektes zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder technischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umge - staltet wird. Ziff. 4
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückzuführen sind, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
1 ABl 1993, 1841.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 23. Februar 1994; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 7. April 1994; in Vollzug ab 7. April 1994.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
3 Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erklären:
4 Der Grossratsbeschluss über die kantonale Notrufzentrale ist am 7. April 1994 rechtsgültig geworden, nachdem innert der Referendumsfrist vom 7. März 1994 bis 6. April 1994 kein Begehren um Anordnung einer Volksabstimmung gestellt worden ist. 5 Der Grossratsbeschluss wird ab 7. April 1994 angewendet.
3 Art. 7 Abs. 1 RIG, sGS 125.1 .
4 ABl 1994, 759.
5 Referendumsvorlage siehe ABl 1994, 452.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 29–24 07.04.1994 07.04.1994 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
07.04.1994 07.04.1994 Erlass Grunderlass 29–24
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