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Version: 31.12.1971
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Inkraftsetzung der Schweizerischen Pharmakopöe für den Kanton Graubünden

Von der Regierung beschlossen am 7. Juni 1971
1 Die Schweizerische Pharmakopöe (Pharmacopea Helvetica, Editio sexta)
1 des Kantons Graubünden in Kraft gesetzt.
2 Die gestützt auf das Übereinkommen vom 22. Juli 1964 betreffend die Ausarbeitung einer europäischen Pharmakopöe jeweils beschlossenen Bestimmungen der Europäischen Pharmakopöe gelten von dem durch das im Übereinkommen als zuständig erklärte Komitee für das Gesundheitswesen bestimmten Zeitpunkt an als integrierender Bestandteil der Schweizerischen Pharmakopöe. Endnoten bzw. 812.211
Version: 01.01.1972
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Inkraftsetzung der Schweizerischen Pharmakopöe für den Kanton Graubünden

Von der Regierung beschlossen am 7. Juni 1971
1 Die Schweizerische Pharmakopöe (Pharmacopea Helvetica, Editio sexta)
1 des Kantons Graubünden in Kraft gesetzt.
2 Die gestützt auf das Übereinkommen vom 22. Juli 1964 betreffend die Ausarbeitung einer europäischen Pharmakopöe jeweils beschlossenen Bestimmungen der Europäischen Pharmakopöe gelten von dem durch das im Übereinkommen als zuständig erklärte Komitee für das Gesundheitswesen bestimmten Zeitpunkt an als integrierender Bestandteil der Schweizerischen Pharmakopöe. Endnoten bzw. 812.211
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