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Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung der Notfallstation am Spital Walenstadt
Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung der Notfallstation am Spital Walenstadt vom 10. Juni 2008 (Stand 10. Juni 2008) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 23. Oktober 2007
1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 4 900 000.– für die Erweiterung der Not - fallstation am Spital Walenstadt werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 4 900 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2009 innert fünf Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Der Kantonsrat gewährt Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordent - liche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, abschliessend.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung bedürfen keines Nachtragskredits. Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderun - gen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektoni - schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
1 ABl 2007, 3279 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 16. April 2008; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 10. Juni 2008; in Vollzug ab 10. Juni 2008.
Ziff. 5
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 3
3 Art. 7 f. RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 43–129 10.06.2008 10.06.2008 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
10.06.2008 10.06.2008 Erlass Grunderlass 43–129
Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung der Notfallstation am Spital Walenstadt
Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung der Notfallstation am Spital Walenstadt vom 10. Juni 2008 (Stand 10. Juni 2008) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 23. Oktober 2007
1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 4 900 000.– für die Erweiterung der Not - fallstation am Spital Walenstadt werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 4 900 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2009 innert fünf Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Der Kantonsrat gewährt Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordent - liche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, abschliessend.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung bedürfen keines Nachtragskredits. Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderun - gen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektoni - schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
1 ABl 2007, 3279 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 16. April 2008; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 10. Juni 2008; in Vollzug ab 10. Juni 2008.
Ziff. 5
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 3
3 Art. 7 f. RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 43–129 10.06.2008 10.06.2008 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
10.06.2008 10.06.2008 Erlass Grunderlass 43–129
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