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    Version: 31.12.2004
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    Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinden Riehen und Bettingen im Kindergartenwesen

    Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinden Riehen und Bettingen im Kindergartenwesen
    1 ) Vom 17. Januar 2006 (Stand 1. Januar 2005) Die Einwohnergemeinde Bettingen, vertreten durch den Gemein - derat, nachstehend Gemeinde Bettingen genannt, und die Einwohner - gemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat, nachstehend Gemeinde Riehen genannt, vereinbaren betreffend die Zusammenar - beit im Kindergartenwesen was folgt:

    1. Aufnahme von Kindergartenkindern

    § 1. Voraussetzungen der Aufnahme

    1 Die Gemeinden nehmen Kinder aus der anderen Gemeinde auf, so - fern in den eigenen Kindergärten genügend Platz ist und die in Frage kommenden Kinder in einem Randgebiet zur benachbarten Gemein - de wohnen.
    2 In Ausnahmefällen können auch soziale Erwägungen (Aufenthalt in Kinderheim oder Tageskrippe; Erwerbstätigkeit der Erziehungsbe - rechtigten u.ä.) zur Aufnahme eines Kindes in einen Kindergarten der anderen Gemeinde führen.

    § 2.

    Koordination und Information
    1 Vor der Einteilung der Kinder in die Kindergärten der Wohnsitzge - meinden, spätestens jedoch bis Ende April, nehmen die jeweiligen Verantwortlichen für die Kindereinteilung in den Gemeinden unter - einander Kontakt auf und besprechen die Aufnahme von gemeindeex - ternen Kindern. Sobald ersichtlich wird, dass eine Aufnahme solcher Kinder auf den Schulanfang wegen Auslastung der eigenen Kinder - gärten nicht möglich sein wird, ist die andere Gemeinde so schnell als möglich zu informieren.

    § 3. Zeitpunkt

    1 Eine Aufnahme in den Kindergarten erfolgt in der Regel jeweils auf den Schulanfang. Ausnahmen können bei Zuzug der Erziehungsbe - rechtigten oder aus triftigen Gründen (vgl. § 1 Abs. 2) gemacht wer - den.
    1) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum: 16. 12. 2005/17. 1. 2006. Aus software - technischen Gründen kann hier nur ein Datum wiedergeben werden.
    1

    2. Gemeinsame Sitzungen und Fortbildung der

    Kindergartenlehrpersonen

    § 4.

    1 Die Gemeinde Riehen lässt die Kindergartenlehrpersonen von Bet - tingen an den organisationsinternen Sitzungen und Fortbildungen der Kindergartenlehrpersonen Riehen teilnehmen. Das Kindergartenper - sonal von Bettingen wird von der Gemeindeverwaltung Riehen dazu eingeladen.

    3. Finanzielle Regelung

    § 5.

    1 Für die gemeinde-externen Kinder sind die Kindergartenkosten von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zu übernehmen. Auf Grundlage der Kindergartenabrechnung der Jahre 2000 bis 2004 der Gemeinde Bet - tingen wurde ein Betrag von CHF 630.– pro Kind und Monat festge - legt. In Abgeltung der Teilnahmekosten der Kindergartenlehrperso - nen von Bettingen an Sitzungen und Fortbildungen in Riehen bezahlt die Gemeinde Riehen einen Betrag von CHF 600.– pro Kind und Mo - nat.
    2 Angefangene Monate gelten als volle Monate. Die Zahlung erfolgt auf einmalige Rechnungstellung jeweils Ende Kalenderjahr.

    4. Beginn, Dauer und Kündigung

    § 6. Beginn und Dauer

    1 Diese Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2005
    2 ) und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie ersetzt die Vereinba - rung zwischen der Einwohnergemeinde Bettingen und der Einwoh - nergemeinde Riehen betreffend die gegenseitige Aufnahme von Kin - dergartenkindern der einen Gemeinde in Kindergärten der anderen Gemeinde vom 4. Juni / 7. Oktober 1996.

    § 7. Kündigung

    1 Die Vereinbarung ist unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten
    2) Publiziert am 11. 2. 2006.
    2
    Bettingen, den 16. Dezember 2005 Gemeinderat Bettingen Der Präsident: Willi Bertschmann Der Gemeindeverwalter-Stellvertreter: Hanspeter Schlup Riehen, den 17. Januar 2006 Gemeinderat Riehen Der Präsident: Willi Fischer Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli
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    Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinden Riehen und Bettingen im Kindergartenwesen

    Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinden Riehen und Bettingen im Kindergartenwesen
    1 ) Vom 17. Januar 2006 (Stand 1. Januar 2005) Die Einwohnergemeinde Bettingen, vertreten durch den Gemein - derat, nachstehend Gemeinde Bettingen genannt, und die Einwohner - gemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat, nachstehend Gemeinde Riehen genannt, vereinbaren betreffend die Zusammenar - beit im Kindergartenwesen was folgt:

    1. Aufnahme von Kindergartenkindern

    § 1. Voraussetzungen der Aufnahme

    1 Die Gemeinden nehmen Kinder aus der anderen Gemeinde auf, so - fern in den eigenen Kindergärten genügend Platz ist und die in Frage kommenden Kinder in einem Randgebiet zur benachbarten Gemein - de wohnen.
    2 In Ausnahmefällen können auch soziale Erwägungen (Aufenthalt in Kinderheim oder Tageskrippe; Erwerbstätigkeit der Erziehungsbe - rechtigten u.ä.) zur Aufnahme eines Kindes in einen Kindergarten der anderen Gemeinde führen.

    § 2.

    Koordination und Information
    1 Vor der Einteilung der Kinder in die Kindergärten der Wohnsitzge - meinden, spätestens jedoch bis Ende April, nehmen die jeweiligen Verantwortlichen für die Kindereinteilung in den Gemeinden unter - einander Kontakt auf und besprechen die Aufnahme von gemeindeex - ternen Kindern. Sobald ersichtlich wird, dass eine Aufnahme solcher Kinder auf den Schulanfang wegen Auslastung der eigenen Kinder - gärten nicht möglich sein wird, ist die andere Gemeinde so schnell als möglich zu informieren.

    § 3. Zeitpunkt

    1 Eine Aufnahme in den Kindergarten erfolgt in der Regel jeweils auf den Schulanfang. Ausnahmen können bei Zuzug der Erziehungsbe - rechtigten oder aus triftigen Gründen (vgl. § 1 Abs. 2) gemacht wer - den.
    1) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum: 16. 12. 2005/17. 1. 2006. Aus software - technischen Gründen kann hier nur ein Datum wiedergeben werden.
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    2. Gemeinsame Sitzungen und Fortbildung der

    Kindergartenlehrpersonen

    § 4.

    1 Die Gemeinde Riehen lässt die Kindergartenlehrpersonen von Bet - tingen an den organisationsinternen Sitzungen und Fortbildungen der Kindergartenlehrpersonen Riehen teilnehmen. Das Kindergartenper - sonal von Bettingen wird von der Gemeindeverwaltung Riehen dazu eingeladen.

    3. Finanzielle Regelung

    § 5.

    1 Für die gemeinde-externen Kinder sind die Kindergartenkosten von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zu übernehmen. Auf Grundlage der Kindergartenabrechnung der Jahre 2000 bis 2004 der Gemeinde Bet - tingen wurde ein Betrag von CHF 630.– pro Kind und Monat festge - legt. In Abgeltung der Teilnahmekosten der Kindergartenlehrperso - nen von Bettingen an Sitzungen und Fortbildungen in Riehen bezahlt die Gemeinde Riehen einen Betrag von CHF 600.– pro Kind und Mo - nat.
    2 Angefangene Monate gelten als volle Monate. Die Zahlung erfolgt auf einmalige Rechnungstellung jeweils Ende Kalenderjahr.

    4. Beginn, Dauer und Kündigung

    § 6. Beginn und Dauer

    1 Diese Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2005
    2 ) und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie ersetzt die Vereinba - rung zwischen der Einwohnergemeinde Bettingen und der Einwoh - nergemeinde Riehen betreffend die gegenseitige Aufnahme von Kin - dergartenkindern der einen Gemeinde in Kindergärten der anderen Gemeinde vom 4. Juni / 7. Oktober 1996.

    § 7. Kündigung

    1 Die Vereinbarung ist unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten
    2) Publiziert am 11. 2. 2006.
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    Bettingen, den 16. Dezember 2005 Gemeinderat Bettingen Der Präsident: Willi Bertschmann Der Gemeindeverwalter-Stellvertreter: Hanspeter Schlup Riehen, den 17. Januar 2006 Gemeinderat Riehen Der Präsident: Willi Fischer Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli
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