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Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des Kantonsrates und die Zahl der in diesen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder --> 161.110
Kantonsrates Einwohnerzahl
35'977
16'428
3. Wahlkreis Neuhausen 10'318 umfassend die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall
4. Wahlkreis Reiat 9'765 umfassend die Gemeinden Thayngen, Bargen, Büttenhardt, Dörflingen, Lohn, Merishausen und Stetten
5. Wahlkreis Stein 5'504 umfassend die Gemeinden Stein am Rhein, Buch, Hemishofen und Ramsen
6. Wahlkreis Buchberg - Rüdlingen 1'587 umfassend die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen Total 79'579
2 Bei den aus mehreren Gemeinden bestehenden Wahlkreisen gilt die erstgenannte Gemeinde als Hauptort.
§ 3
1 Die Zahl der Personen, die in einem Wahlkreis wohnhaft sind, wird durch den Zuteilung s - Divisor geteilt und zur nächstgelegenen gan- zen Zahl gerundet. Das Ergebnis bezeichnet die Anzahl Sitze, die im betreffenden Wahlkreis zu vergeben sind.
2 Der Zuteilungs - Divisor wird so festgelegt, dass beim Verfahren nach Abs. 1 genau 60 Sitze vergeben w erden.
§ 4 Die 60 Sitze des Kantonsrates werden gestützt auf das Verfahren
gemäss § 3 wie folgt auf die Wahlkreise verteilt: Zuteilungs - Divisor: 1'312 Quotient Sitze
1. Wahlkreis Schaffhausen Wohnbevölkerung: 35'977 = 27,421 27 Sitze
2. Wahlkreis Klettgau Wohnbevölkerung: 16'428 = 12,521 13 Sitze
10'318 = 7,864 8 Sitze
9'765 = 7,443 7 Sitze
5'504 = 4,195 4 Sitze - Rüd lingen
1'587 = 1,210 1 Sitz
60 Sitze
1) und in die kantonale Geset- aufzunehmen.
Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des Kantonsrates und die Zahl der in diesen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder --> 161.110
Kantonsrates Einwohnerzahl
35'977
16'428
3. Wahlkreis Neuhausen 10'318 umfassend die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall
4. Wahlkreis Reiat 9'765 umfassend die Gemeinden Thayngen, Bargen, Büttenhardt, Dörflingen, Lohn, Merishausen und Stetten
5. Wahlkreis Stein 5'504 umfassend die Gemeinden Stein am Rhein, Buch, Hemishofen und Ramsen
6. Wahlkreis Buchberg - Rüdlingen 1'587 umfassend die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen Total 79'579
2 Bei den aus mehreren Gemeinden bestehenden Wahlkreisen gilt die erstgenannte Gemeinde als Hauptort.
§ 3
1 Die Zahl der Personen, die in einem Wahlkreis wohnhaft sind, wird durch den Zuteilung s - Divisor geteilt und zur nächstgelegenen gan- zen Zahl gerundet. Das Ergebnis bezeichnet die Anzahl Sitze, die im betreffenden Wahlkreis zu vergeben sind.
2 Der Zuteilungs - Divisor wird so festgelegt, dass beim Verfahren nach Abs. 1 genau 60 Sitze vergeben w erden.
§ 4 Die 60 Sitze des Kantonsrates werden gestützt auf das Verfahren
gemäss § 3 wie folgt auf die Wahlkreise verteilt: Zuteilungs - Divisor: 1'312 Quotient Sitze
1. Wahlkreis Schaffhausen Wohnbevölkerung: 35'977 = 27,421 27 Sitze
2. Wahlkreis Klettgau Wohnbevölkerung: 16'428 = 12,521 13 Sitze
10'318 = 7,864 8 Sitze
9'765 = 7,443 7 Sitze
5'504 = 4,195 4 Sitze - Rüd lingen
1'587 = 1,210 1 Sitz
60 Sitze
1) und in die kantonale Geset- aufzunehmen.
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