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Beschluss über die Entschädigung der Angehörigen der Jagdverwaltung für die Benützung von privaten Motorfahrzeugen zu Dienstfahrten

1. 7. 2 0 01 – 2 6 II C/3/4 Beschluss über die Entschädigung der Angehörigen der Jagdverwaltung für die Benützung von privaten Motorfahrzeugen zu Dienstfahrten (Erlassen vom Regierungsrat am 19. Dezember 2000) 1. Dem Jagdverwalter und den Wildhütern wird eine Entschädigungs- und Bereitstellungspauschale von jährlich 900 Franken ausgerichtet. 2. Pro gefahrenen Kilometer werden 60 Rappen entschädigt. 3. Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft. Kanton Glarus
2001
Version: 01.01.2001
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Beschluss über die Entschädigung der Angehörigen der Jagdverwaltung für die Benützung von privaten Motorfahrzeugen zu Dienstfahrten

1. 7. 2 0 01 – 2 6 II C/3/4 Beschluss über die Entschädigung der Angehörigen der Jagdverwaltung für die Benützung von privaten Motorfahrzeugen zu Dienstfahrten (Erlassen vom Regierungsrat am 19. Dezember 2000) 1. Dem Jagdverwalter und den Wildhütern wird eine Entschädigungs- und Bereitstellungspauschale von jährlich 900 Franken ausgerichtet. 2. Pro gefahrenen Kilometer werden 60 Rappen entschädigt. 3. Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft. Kanton Glarus
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