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Abkommen zwischen der Schweiz und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Art. 1 Persönlicher Geltungsbereich
Art. 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
Art. 4 ³ Ansässige Person
Art. 5 Betriebsstätte
Art. 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
Art. 7 Unternehmensgewinne
Art. 8 Schifffahrt ⁵ und Luftfahrt
Art. 9 Verbundene Unternehmen
Art. 10 ⁷ Dividenden
Art. 11 Zinsen
Art. 12 Lizenzgebühren
Art. 13 Gewinne aus der Veräusserung von Vermögen
Art. 14 Selbständige Arbeit
Art. 15 Unselbständige Arbeit
Art. 16 Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen
Art. 17 Künstler und Sportler
Art. 18 Ruhegehälter und Renten
Art. 19 Öffentlicher Dienst
Art. 20 Studenten
Art. 21 Vermögen
Art. 22 Vermeidung der Doppelbesteuerung
Art. 23 Gleichbehandlung
Art. 24 Verständigungsverfahren
Art. 25 ²¹ Informationsaustausch
Art. 26 Diplomaten und Konsularbeamte
Art. 27 Verschiedene Bestimmungen
Art. 28 Inkrafttreten
Art. 29 Kündigung
Unterschriften
Für den Kaspar Villiger | Für die Réjean Frenette |
Auslegungsprotokoll ²⁴
Briefwechsel zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Kanada zur Änderung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, unterzeichnet am 5. Mai 1997 in Bern ²⁵
Der Vorsteher |
|
Frau Roberta Santi Bern |
Hans-Rudolf Merz |
Artikel XIII des Protokolls vom 22. Oktober 2010 ²⁶
Briefwechsel vom 28. Juni/23. Juli 2012 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Kanada betreffend das am 22. Oktober 2010 in Bern unterzeichnete Protokoll zur Änderung des am 5. Mai 1997 in Bern unterzeichneten Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ²⁷
John Baird | Ottawa, 23. Juli 2012 |
Seiner Exzellenz | |
Kanada |
John Baird |
Abkommen zwischen der Schweiz und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Art. 1 Persönlicher Geltungsbereich
Art. 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
Art. 4 ³ Ansässige Person
Art. 5 Betriebsstätte
Art. 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
Art. 7 Unternehmensgewinne
Art. 8 Schifffahrt ⁵ und Luftfahrt
Art. 9 Verbundene Unternehmen
Art. 10 ⁷ Dividenden
Art. 11 Zinsen
Art. 12 Lizenzgebühren
Art. 13 Gewinne aus der Veräusserung von Vermögen
Art. 14 Selbständige Arbeit
Art. 15 Unselbständige Arbeit
Art. 16 Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen
Art. 17 Künstler und Sportler
Art. 18 Ruhegehälter und Renten
Art. 19 Öffentlicher Dienst
Art. 20 Studenten
Art. 21 Vermögen
Art. 22 Vermeidung der Doppelbesteuerung
Art. 23 Gleichbehandlung
Art. 24 Verständigungsverfahren
Art. 25 ²² Informationsaustausch
Art. 26 Diplomaten und Konsularbeamte
Art. 27 Verschiedene Bestimmungen
Art. 28 Inkrafttreten
Art. 29 Kündigung
Unterschriften
Für den Kaspar Villiger | Für die Réjean Frenette |
Auslegungsprotokoll ²⁵
Briefwechsel zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Kanada zur Änderung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, unterzeichnet am 5. Mai 1997 in Bern ²⁶
Der Vorsteher |
| |
Frau Roberta Santi Bern |
Hans-Rudolf Merz |
Artikel XIII des Protokolls vom 22. Oktober 2010 ²⁷
Briefwechsel vom 28. Juni/23. Juli 2012 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Kanada betreffend das am 22. Oktober 2010 in Bern unterzeichnete Protokoll zur Änderung des am 5. Mai 1997 in Bern unterzeichneten Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ²⁸
John Baird | Ottawa, 23. Juli 2012 |
Seiner Exzellenz | |
Kanada |
John Baird |