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Version: 30.06.2008
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Verfügung der Gesundheitsdirektion über die verschärfte Rezeptpflicht von Rohypnol®

1
812.31 Verfügung der Gesundheitsdirektion über die verschärfte Reze ptpflicht von Rohypnol ® (vom 30. Mai 2008)
1 Die Gesundheitsdirektion, gestützt auf Art. 68 a Abs. 3 der Verordnung über die Betäubungsmit tel und die psychotropen Stoffe vom 29. Mai 1996
2 , verfügt: I. Das Hypnotikum Rohypnol ® wird der verschärften Rezept pflicht (NR, ne repetatur) unterstellt. II. Diese Verfügung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft und ersetzt die Verfügung der Direktion des Gesund heitswesens über die verschärfte Rezeptpflicht von Rohypnol ® vom 27. Februar 1984.
1 OS 63, 260 .
2 SR 812.121.1 .
Version: 01.07.2008
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Verfügung der Gesundheitsdirektion über die verschärfte Rezeptpflicht von Rohypnol®

1
812.31 Verfügung der Gesundheitsdirektion über die verschärfte Reze ptpflicht von Rohypnol ® (vom 30. Mai 2008)
1 Die Gesundheitsdirektion, gestützt auf Art. 68 a Abs. 3 der Verordnung über die Betäubungsmit tel und die psychotropen Stoffe vom 29. Mai 1996
2 , verfügt: I. Das Hypnotikum Rohypnol ® wird der verschärften Rezept pflicht (NR, ne repetatur) unterstellt. II. Diese Verfügung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft und ersetzt die Verfügung der Direktion des Gesund heitswesens über die verschärfte Rezeptpflicht von Rohypnol ® vom 27. Februar 1984.
1 OS 63, 260 .
2 SR 812.121.1 .
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