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Version: 03.03.1997
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Amtliche Vermessung: Unterteilung des Kantonsgebietes in Nachführungskreise

Amtliche Vermessung: Unterteilung des Kantonsgebietes in Nachführungskreise Vom 4. März 1997 (Stand 4. März 1997) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf § 9 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 27. September 1994
1 ) beschliesst:

§ 1

1 Nachführungskreise für die Amtliche Vermessung sind die Bezirke; das Gebiet von Grenchen und Bettlach bildet einen eigenen Nachführungs - kreis.
1) BGS 212.477.1 . GS 94, 90
1
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Amtliche Vermessung: Unterteilung des Kantonsgebietes in Nachführungskreise

Amtliche Vermessung: Unterteilung des Kantonsgebietes in Nachführungskreise Vom 4. März 1997 (Stand 4. März 1997) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf § 9 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 27. September 1994
1 ) beschliesst:

§ 1

1 Nachführungskreise für die Amtliche Vermessung sind die Bezirke; das Gebiet von Grenchen und Bettlach bildet einen eigenen Nachführungs - kreis.
1) BGS 212.477.1 . GS 94, 90
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