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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Rickenbach mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Rickenbach mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Rickenbach mit ihrer Einwohnergemeinde vom 15. März 1988 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 5. Januar 1988 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Rickenbach über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 15. März 1988 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Erwin Bachmann Der Staatsschreiber: Franz Schwegler *
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* K 1988 373 und G 1988 78
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Version: 15.03.1988
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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Rickenbach mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Rickenbach mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Rickenbach mit ihrer Einwohnergemeinde vom 15. März 1988 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 5. Januar 1988 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Rickenbach über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 15. März 1988 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Erwin Bachmann Der Staatsschreiber: Franz Schwegler *
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* K 1988 373 und G 1988 78
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