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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Winikon mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Winikon mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Winikon mit ihrer Einwohnergemeinde vom 27. März 1990 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 26. Januar 1990 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Winikon über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 27. März 1990 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Joseph Hardegger Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1990 581 und G 1990 404
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Version: 27.03.1990
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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Winikon mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Winikon mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Winikon mit ihrer Einwohnergemeinde vom 27. März 1990 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 26. Januar 1990 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Winikon über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 27. März 1990 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Joseph Hardegger Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1990 581 und G 1990 404
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