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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Wikon mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Wikon mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Wikon mit ihrer Einwohnergemeinde vom
1
7 .
1
996 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 196
2 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 4. Juni 199
6 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Wikon über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 17. September 1996 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Oswin Bättig Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
1
2
* K 1996 2559 und G 1996 204
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Version: 17.09.1996
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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Wikon mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Wikon mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Wikon mit ihrer Einwohnergemeinde vom
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7 .
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996 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 196
2 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 4. Juni 199
6 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Wikon über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 17. September 1996 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Oswin Bättig Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1996 2559 und G 1996 204
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