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Beschluss des Regierungsrates über die Ausrichtung von Entschädigungen an die landeskirchliche Rekurskommission

1 X. X. 03 - xx
181.231 Beschluss des Regierungsrates über die Ausrichtung von Entschädigungen an die landeskirchliche Rekurskommission (vom 16. November 1967)
1 Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Mitglieder, Ersatzmitglieder und der Sekretär der landes- kirchlichen Rekurskommission erhalten Sitzungsgelder und Vergütun- gen nach den Ansätzen und Bestimmungen, die für die Ersatzmänner des Verwaltungsgerichtes
2 gelten. II. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.
1 OS 42, 795 und GS I, 713.
2 Siehe
175.22.
Version: 16.11.1967
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Beschluss des Regierungsrates über die Ausrichtung von Entschädigungen an die landeskirchliche Rekurskommission

1 X. X. 03 - xx
181.231 Beschluss des Regierungsrates über die Ausrichtung von Entschädigungen an die landeskirchliche Rekurskommission (vom 16. November 1967)
1 Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Mitglieder, Ersatzmitglieder und der Sekretär der landes- kirchlichen Rekurskommission erhalten Sitzungsgelder und Vergütun- gen nach den Ansätzen und Bestimmungen, die für die Ersatzmänner des Verwaltungsgerichtes
2 gelten. II. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.
1 OS 42, 795 und GS I, 713.
2 Siehe
175.22.
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