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Erlaß über die Stiftung der Zelter-Plakette
ZelterPlErl
Ausfertigungsdatum: 07.08.1956
Vollzitat:
"Erlaß über die Stiftung der Zelter-Plakette in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-3, veröffentlichten bereinigten Fassung"
Fußnote
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
Erlass im Saarland in Kraft gesetzt mWv 1.1.1957 durch Nr. 8 Anordnung v. 23.1.1957 I 1
----
(1) Als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben, stifte ich die
Zelter-Plakette.
(2) Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.
Schlußformel
Der Bundespräsident
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Der Bundesminister des Innern
Erlaß über die Stiftung der Zelter-Plakette
ZelterPlErl
Ausfertigungsdatum: 07.08.1956
Vollzitat:
"Erlaß über die Stiftung der Zelter-Plakette in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-3, veröffentlichten bereinigten Fassung"
Fußnote
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
Erlass im Saarland in Kraft gesetzt mWv 1.1.1957 durch Nr. 8 Anordnung v. 23.1.1957 I 1
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(1) Als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben, stifte ich die
Zelter-Plakette.
(2) Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.
Schlußformel
Der Bundespräsident
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Der Bundesminister des Innern
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