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Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "An der Schmücke" Vom 13. Mai 1994

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "An der Schmücke" Vom 13. Mai 1994
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "An der Schmücke" vom 13. Mai 199418.06.1994
Eingangsformel18.06.1994
§ 1 - Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft18.06.1994
§ 2 - Gesetzesvorbehalt18.06.1994
§ 3 - Inkrafttreten18.06.1994
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

§ 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft "An der Schmücke" im Landkreis Artern wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die Gemeinden
Bretleben und
Oldisleben
erweitert.
(2) Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "An der Schmükke" und hat ihren Sitz in Heldrungen.

§ 2 Gesetzesvorbehalt

Aus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 13. Mai 1994
Der Innenminister
Schuster
Version: 17.06.1994
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Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "An der Schmücke" Vom 13. Mai 1994

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "An der Schmücke" Vom 13. Mai 1994
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "An der Schmücke" vom 13. Mai 199418.06.1994
Eingangsformel18.06.1994
§ 1 - Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft18.06.1994
§ 2 - Gesetzesvorbehalt18.06.1994
§ 3 - Inkrafttreten18.06.1994
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

§ 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft "An der Schmücke" im Landkreis Artern wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die Gemeinden
Bretleben und
Oldisleben
erweitert.
(2) Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "An der Schmükke" und hat ihren Sitz in Heldrungen.

§ 2 Gesetzesvorbehalt

Aus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 13. Mai 1994
Der Innenminister
Schuster
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