Änderungen vergleichen: Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Grabfeld" Vom 13. Mai 1994
Versionen auswählen:
Version: 02.06.1994
Anzahl Änderungen: 0

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Grabfeld" Vom 13. Mai 1994

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Grabfeld" Vom 13. Mai 1994
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Grabfeld" vom 13. Mai 199403.06.1994
Eingangsformel03.06.1994
§ 1 - Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft03.06.1994
§ 2 - Gesetzesvorbehalt03.06.1994
§ 3 - Inkrafttreten03.06.1994
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

§ 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft "Grabfeld" im Landkreis Meiningen wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die Gemeinden
Exdorf und
Jüchsen
erweitert.
(2) Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Grabfeld" und hat ihren Sitz in Rentwertshausen.

§ 2 Gesetzesvorbehalt

Aus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 13. Mai 1994
Der Innenminister
Schuster
Version: 02.06.1994
Anzahl Änderungen: 0

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Grabfeld" Vom 13. Mai 1994

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Grabfeld" Vom 13. Mai 1994
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Grabfeld" vom 13. Mai 199403.06.1994
Eingangsformel03.06.1994
§ 1 - Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft03.06.1994
§ 2 - Gesetzesvorbehalt03.06.1994
§ 3 - Inkrafttreten03.06.1994
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

§ 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft "Grabfeld" im Landkreis Meiningen wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die Gemeinden
Exdorf und
Jüchsen
erweitert.
(2) Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Grabfeld" und hat ihren Sitz in Rentwertshausen.

§ 2 Gesetzesvorbehalt

Aus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 13. Mai 1994
Der Innenminister
Schuster
Markierungen
Leseansicht