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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
BMLErnAnO 1990
Ausfertigungsdatum: 14.02.1990
Vollzitat:
"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14. Februar 1990 (BGBl. I S. 286)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 1. 3.1990 +++)
I.
Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst)
den Präsidenten und Leitern der Bundesforschungsanstalten meines Geschäftsbereichs sowie dem Leiter der Zentralstelle für Agrardokumentation und -information für ihren jeweiligen Geschäftsbereich.
II.
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Nr. I genannten Bundesbeamten vor.
III.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Schlußformel
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
BMLErnAnO 1990
Ausfertigungsdatum: 14.02.1990
Vollzitat:
"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14. Februar 1990 (BGBl. I S. 286)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 1. 3.1990 +++)
I.
Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst)
den Präsidenten und Leitern der Bundesforschungsanstalten meines Geschäftsbereichs sowie dem Leiter der Zentralstelle für Agrardokumentation und -information für ihren jeweiligen Geschäftsbereich.
II.
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Nr. I genannten Bundesbeamten vor.
III.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Schlußformel
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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