Änderungen vergleichen: Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 28. Juli 2011 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Marktgemeinde Bad Hofgastein für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (LGBl Nr 70/2011)
Die Unterschiede werden gerade berechnet