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    Version: 02.06.1996
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    Vollzug der Urlaubsverordnung; Urlaub der Behördenleiter

    Die Leiter der dem Staatsministerium des Innern unterstellten staatlichen Behörden und Dienststellen sind nach § 21 Abs. 2 Satz 2
    Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 25. Oktober 1954 (MABl S. 932, BayBSVI II S. 266) über den „Vollzug der Urlaubsverordnung vom 25. Oktober 1954; hier: Urlaub der Behördenleiter “ wird aufgehoben. Damit entfällt die bisher vorgeschriebene Anzeige an die vorgesetzte Behörde.
    I. A.
    Dr. Waltner
    Ministerialdirektor
    EAPl 031
    GAPl 0341
    AllMBl 1996 S. 283
    Version: 02.06.1996
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    Vollzug der Urlaubsverordnung; Urlaub der Behördenleiter

    Die Leiter der dem Staatsministerium des Innern unterstellten staatlichen Behörden und Dienststellen sind nach § 21 Abs. 2 Satz 2
    Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 25. Oktober 1954 (MABl S. 932, BayBSVI II S. 266) über den „Vollzug der Urlaubsverordnung vom 25. Oktober 1954; hier: Urlaub der Behördenleiter “ wird aufgehoben. Damit entfällt die bisher vorgeschriebene Anzeige an die vorgesetzte Behörde.
    I. A.
    Dr. Waltner
    Ministerialdirektor
    EAPl 031
    GAPl 0341
    AllMBl 1996 S. 283
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